Kündigung wegen verweigerter Corona-Impfung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die Impfstoffe gegen das Coronavirus werden nach und nach bereitgestellt. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Wie wäre die Möglichkeit, sich Impfen zu lassen, arbeitsrechtlich einzuordnen? Müssen Arbeitnehmer mit Nachteilen rechnen, wenn sie die Impfung ablehnen – bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Vorab: Für einen Großteil der Bevölkerung gibt es aktuell keine Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Deshalb kann ein Arbeitgeber derzeit keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für eine fehlende Impfung verhängen, keine Abmahnung und keine Kündigung.

Was, wenn man sich impfen lassen kann?

Hier kommt es darauf an, ob man in einem Bereich arbeitet, in dem die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr besonders hoch und die Folgen einer Übertragung des Coronavirus besonders schwerwiegend sind. In erster Linie sind das Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, wo Arbeitnehmer, wie beispielsweise Pfleger, Pflegehelfer und Krankenpfleger, häufigen und engen Kontakt zu Angehörigen von Risikogruppen haben.

Falls Arbeitnehmer dieser Berufe die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen, halte ich es für denkbar, dass sie arbeitsvertraglich dazu verpflichtet sein könnten, ein von ihnen ausgehendes Ansteckungsrisiko durch eine Impfung zu minimieren.

Es ist denkbar, dass Arbeitnehmer unter Umständen die Kündigung bekommen könnten wegen der Gefahren, die von ihnen ohne Impfschutz für Heimbewohner und Risikopatienten gegebenenfalls ausgehen. In anderen Berufen riskieren Arbeitnehmer solche Folgen nach derzeitigem Stand wohl nicht.

Gegen eine Kündigung wegen verweigerter Impfung sollte man sich regelmäßig mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen! Ich rate dazu, am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhält, einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und mit ihm die Chancen einer Klage zu besprechen. Viele Arbeitnehmer retten so ihren Arbeitsplatz oder sichern sich zumindest eine hohe Abfindung.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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