Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Kann man den Arbeitnehmer zu einer Impfung gegen Covid-19 zwingen? Riskiert er die Kündigung, wenn er die Impfung verweigert? Wie ist hier der Stand der Dinge Ende Februar 2021? Antworten und Arbeitnehmertipps hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Es gibt bis dato keine allgemeine gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus beziehungsweise gegen die Krankheit Covid-19, und es gibt auch keine Impfpflicht, die bestimmte Personen- oder Berufsgruppen betreffen könnte, Pflegekräfte beispielsweise oder einzelne Risikogruppen.

Denkbar ist allenfalls, dass sich eine Impfpflicht aus dem Arbeitsvertragsverhältnis ergibt, denn der begründet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wechselseitige Verpflichtungen, wie etwa die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber jedem einzelnen seiner Mitarbeiter, und die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber.

Heißt: Arbeitsvertraglich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Schaden von seinen Mitarbeitern fernzuhalten, und der Arbeitnehmer muss alles unterlassen, was den Arbeitgeber in Gefahr bringt.

Aus diesem gegenseitigen Fürsorge- und Treueverhältnis könnte sich unter Umständen eine Impfpflicht für den Arbeitnehmer herleiten lassen – das allerdings nur in besonders gefährdeten Berufen, wie etwa der stationären Altenpflege.

Bejaht man eine solche arbeitsvertragliche Impfpflicht, würden Arbeitnehmer, die eine Impfung verweigern, damit gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen und eine Abmahnung oder mitunter sogar eine Kündigung riskieren.

Ich meine aber, dass es derzeit eine solche arbeitsvertragliche Impfpflicht nicht gibt: Zu unklar sind die Folgen der unterschiedlichen Impfstoffe, die man derzeit in der Bundesrepublik anbietet, und zu schwer greift die Impfung ein in die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers.

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass ein Arbeitsgericht unter den aktuellen Umständen der Coronavirus-Pandemie das anders sieht und eine arbeitsvertragliche Impfpflicht wegen der Treuepflicht des Arbeitnehmers doch bejaht.

Arbeitnehmertipp: Falls Ihr Arbeitgeber Sie per Arbeitsanweisung zur Covid-19-Impfung schickt, rate ich dazu, sich umgehend rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie sich der Impfung verweigern. Wer die Impfung partout ablehnt, riskiert, dass ihm der Arbeitgeber dafür in letzter Konsequenz kündigt.

Im Fall einer Kündigung rate ich dazu, am besten noch am Tag der Kündigung einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und mit ihm die Chancen einer Kündigungsschutzklage zu besprechen.

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