Kündigung: Wie erhält man eine möglichst hohe Abfindung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Nach einer Kündigung wollen die meisten Arbeitnehmer nicht mehr zurück auf ihren alten Arbeitsplatz. Meistens ist das Ziel: Eine möglichst hohe Abfindung. Warum das fast immer nur mit einer Kündigungsschutzklage geht, erklärt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Grundsätzlich kann man nicht unmittelbar auf Abfindung klagen. Von dieser Regel gibt es zwar Ausnahmen, etwa wenn es einen entsprechenden Sozialplan gibt. Meist bleibt dem Arbeitnehmer aber nichts anderes übrig, als Kündigungsschutzklage zu erheben. Denn Arbeitgeber sind fast immer nur unter Verhandlungsdruck bereit, Abfindungen zu zahlen, und den spüren sie spätestens, wenn im Prozess klar wird, dass sie gezwungen sein könnten, ihren alten Mitarbeiter wieder einzustellen, weil der Richter andeutet, was bei der Kündigung alles schiefgelaufen ist.

Für den Arbeitgeber kann das sehr teuer werden. Verliert er den Prozess, muss er Lohn und Gehalt nachzahlen, mitsamt Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge - je länger der Prozess andauert, desto mehr muss im Zweifel nachgezahlt werden. Das will der Arbeitgeber natürlich nicht, und deshalb bietet er eine Abfindung an, die regelmäßig umso höher ist, je besser man im Prozess gepokert hat, und je mehr man rechtlich gegen die Kündigung vorbringen kann.

Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage ist, dass sie fristgerecht eingelegt wird. Dafür hat der Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, gerechnet ab Zugang des Kündigungsschreibens bei ihm. Wichtig: Um seine Chancen bestmöglich zu nutzen, sollte der Arbeitnehmer am selben Tag, an dem er die Kündigung erhalten hat, bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen. Rät dieser zur Klage, bleibt genug Zeit, um die Kündigung wegen Formmängeln zurückzuweisen, was sich im Prozess günstig auf die Abfindungschancen auswirken kann.

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