Kündigungen in der Coronakrise: Achtung, Arbeitnehmer werden aussortiert!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer nutzen die aktuelle Notlage, um Arbeitnehmer auszusortieren. Kurzerhand wird dann die gesamte Belegschaft entlassen, nur um später, wenn die Wirtschaft wieder anspringt, einige von ihnen wieder einzustellen. Was gekündigte Arbeitnehmer in dieser Lage tun sollten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Arbeitgeber, die ihre Belegschaft in der aktuellen Krise komplett entlassen, werden viele von ihnen sehr bald wieder einstellen müssen. Viele Arbeitgeber bleiben trotz des wirtschaftlichen Stillstandes aktiv: Mietverträge laufen weiter, genauso wie Geschäftsbeziehungen; Insolvenzen bleiben aus. Schon ist absehbar, dass die behördlichen Pandemie-Maßnahmen stufenweise rückgängig gemacht werden. Betriebe und Geschäfte werden nach und nach ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Dafür braucht man Personal.

Was allerdings auch absehbar ist: Nicht alle gekündigten Mitarbeiter wird man wieder einstellen. Manche wird man außen vor lassen. Tatsächlich haben gekündigte Arbeitnehmer regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber gerade sie wieder einstellt.

Man kann sich leicht ausmalen, welche Arbeitnehmer auf diesem Weg aussortiert werden: Erfahrungsgemäß werden es Mitarbeiter sein, die häufig krank waren oder aufgrund von krankheitsbedingten Einschränkungen weniger flexibel eingesetzt wurden. Oder es trifft ältere Mitarbeiter, die kurz vor der Rente stehen, oder unbequeme Mitarbeitern und solche, denen man immer schon kündigen wollte.

Was also tun, wenn man Teil einer Belegschaft ist, die man komplett vor die Tür gesetzt hat? Und wenn man Grund zur Annahme hat, dass man nicht dabei sein wird, wenn der Arbeitgeber sein Team nach der Krise wieder zusammenstellt?

Regelmäßig gilt: Sie retten Ihren Job am besten mit einer Kündigungsschutzklage! Rufen Sie deshalb am Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, bei einem Arbeitsrechtler, am besten bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, an. Loten Sie Ihre Klage- und Abfindungschancen aus.

Eile ist geboten: Wer sich schon am Tag der Kündigung oder am Folgetag beim Anwalt meldet, geht regelmäßig sicher, alle arbeitsrechtlichen Fristen einzuhalten und seine Rechte und Chancen bestmöglich zu wahren. Ist die Klage aussichtsreich, hat man meist beste Chancen, sich erfolgreich auf den alten Arbeitsplatz zurück zu klagen oder sich zumindest eine satte Abfindung zu sichern.

Mehr noch: Wer Kündigungsschutzklage einreicht, hat meist gute Chancen, dass einen der Arbeitgeber nach der Krise freiwillig wieder einstellt. Ist nämlich absehbar, dass die Klage erfolgreich sein wird, stellen Arbeitgeber solche Arbeitnehmer lieber gleich wieder ein, anstatt die Mehrkosten der Klage zu riskieren.

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