Kündigungsfrist: Beginn, Dauer, Ende?

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Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Regel („gesetzlich“) dauert die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
  • Die Kündigungsfrist ist der erforderliche Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und Beendigung.
  • Je länger Sie im Job sind, desto länger ist dieser Mindestzeitraum.
  • Achtung: 1 Monat sind nicht 4 Wochen und andersherum.

Welches Datum zählt für die Kündigung?

Die Kündigungsfrist berechnet sich ab dem Folgetag der Kündigung.

Beispiel: Sie werden am 01.01.2024 gekündigt. Gezählt wird ab dem Folgetag, 02.01.2024.

Wichtig: der Kündigungstag ist jener, an dem Ihnen die Kündigung zugeht z.B. beim Arbeitsplatz übergeben oder in den Briefkasten geworfen wird. Welches Datum auf der Kündigung steht, ist egal. Sie müssen die Kündigung für den Fristbeginn nicht gelesen haben.

Was bedeutet 4 Wochen zum 15. oder Monatsende?

Das Arbeitsverhältnis kann nur zum 15. oder zum Monatsende enden. Das heißt, dass ab dem Zeitpunkt der Kündigung bis zum nächsten 15. oder 30./31. des Monats gewartet wird und erst ab dann die 4 Wochen (= 28 Tage) gezählt werden.

Anders gesagt: zwischen der Kündigung und dem 15. oder 30./31. müssen mindestens 28 Tage liegen.

Was bedeutet 1 Monat zum Monatsende?

Wer 2 Jahre im Betrieb ist, hat eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.

Wichtig: 1 Monat sind nicht 4 Wochen!

Werden Sie also am 01.08.2023 „zum 31.08.2023“ gekündigt, dann ist die Kündigungsfrist falsch berechnet. Denn die Frist beginnt am 02.08.2023. Zwischen dem 02.08.2023 und dem 31.08.2023 liegt aber kein Monat. Da die Kündigungsfrist bis zum nächstmöglichen Monatsende aber mindestens 1 Monat betragen muss, endet Ihr Arbeitsverhältnis erst am 30.09.2023!

Grundregel: beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende und soll das Arbeitsverhältnis am Ende eines bestimmten Monats enden, so muss man die Kündigung spätestens am letzten Tag des Monats davor übergeben.

Welche Kündigungsfrist gilt für mich?

Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist bei Dauer der Beschäftigung von

1. zwei Jahren, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2. fünf Jahren, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3. acht Jahren, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4. zehn Jahren, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5. zwölf Jahren, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6. 15 Jahren, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7. 20 Jahre, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Wann endet die Kündigungsfrist?

Wenn für Sie „zum 15. oder Monatsende“ gilt, dann endet die Kündigungsfrist am 15. oder am 30./31. (im Februar am 28./29.).

Wenn Ihre Kündigungsfrist nach Monaten (statt Wochen) „zum Ende eines Kalendermonats“ berechnet wird, dann läuft die Frist am letzten Tag des Monats ab.

Beispiel: Kündigungsfrist „ein Monat zum Monatsende“. Kündigung am 09.03.2023. Addiert man einen Monat, ist dies der 09.04.2023. Da eine Beendigung aber nur „zum Monatsende“ möglich ist, verschiebt sich der Beendigungstermin auf den 30.04.2023.

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RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

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