Kündigungsschutz der Älteren – DESHALB lohnt es sich, zu klagen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Ältere Arbeitnehmer waren immer gut gegen betriebsbedingte Kündigungen geschützt: Neben der Betriebszugehörigkeit und den Unterhaltspflichten ist das Alter für die Sozialauswahl ausschlaggebend.

Diesen weitreichenden Schutz hat das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr zum Teil eingeschränkt. Warum aber der Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer meist trotzdem sehr gut ist, und sich eine Kündigungsschutzklage regelmäßig lohnt, sagt der Experte für Kündigungsschutz Anwalt Bredereck:

Vorab: Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss der Arbeitgeber im Fall einer betriebsbedingten Kündigung unter den für eine Kündigung in Frage kommenden Mitarbeitern eine Sozialauswahl durchführen.

Dabei werden diejenigen Arbeitnehmer bevorzugt, die bei den Sozialkriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen und Grad der Behinderung am schutzwürdigsten sind. Arbeitnehmer, die demnach die wenigsten „Sozialpunkte“ erhalten, kommen am ehesten für eine betriebsbedingte Kündigung in Frage.

Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ältere Mitarbeiter, die in der Nähe der Altersrente sind, bei der Sozialauswahl benachteiligen können.

Das hohe Alter wirkt sich dann nicht mehr nur als großes Plus bei der Sozialauswahl aus; es stellt unter Umständen einen Nachteil dar, der eine Kündigung leichter möglich macht. 

Wichtig zu wissen: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nahe dem Rentenalter bei der Sozialauswahl benachteiligen; dazu verpflichtet sind sie meiner Meinung nach aber nicht.

Dass diese Entscheidung problematisch ist, deutet sich meiner Meinung nach schon dadurch an, dass das Gericht die Rente wegen Schwerbehinderung unberücksichtigt lies. Denn man wollte nicht, dass Schwerbehinderte bei der Sozialauswahl diskriminiert werden.

Nur erfüllt oben gesagtes auch ohne Einbeziehung der Schwerbehindertenrente wohl bereits einen Diskriminierungstatbestand, nämlich den der Altersdiskriminierung. Ein Arbeitnehmer im Rentenalter würde bei der Sozialauswahl nämlich allein wegen seines Alters benachteiligt!

Aus diesem Grund ist hier das letzte Wort aus meiner Sicht wohl noch nicht gesprochen. Noch nicht ausreichend berücksichtigt wurde für mich das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Berufswahl, und dass die Arbeit für Ältere oft weit mehr ist, als nur ein Mittel zum Broterwerb.

Für die meisten Arbeitnehmer ist Arbeit identitätsstiftend, älteren Menschen gibt sie oft Antrieb und Lebenssinn. Verliert der ältere Arbeitnehmer wegen geänderter Sozialauswahl-Priorität seinen Job, leidet seine Lebensqualität und gegebenenfalls auch seine Gesundheit ganz erheblich.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Älteren Arbeitnehmern rate ich im Fall einer betriebsbedingten Kündigung daher fast immer zur Kündigungsschutzklage, auch und gerade wenn sie sich im Rentenalter befinden!

Nach Erhalt des Kündigungsschreibens sollten Sie sich umgehend nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage erkundigen, am besten bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Häufig retten ältere Arbeitnehmer ihren Job mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht oder erreichen damit zumindest eine hohe Abfindung.

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