Kündigungsschutz ohne Kündigungsschutzgesetz; Teil 1

  • 1 Minuten Lesezeit

Ist das ein Widerspruch, dass es Kündigungsschutz ohne die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gibt? Das könnte man meinen. Ich sage, - Nein, das muss kein Widerspruch sein.

Fall 1:

Der Arbeitnehmer macht von seinem Recht Gebrauch, seine Krankheit auszukurieren.
Das gefällt dem Arbeitgeber nicht. Er verkündet gegenüber den anderen Belegschaftsmitgliedern:

Die ist krank und fliegt jetzt raus. Das Kündigungsschutzgesetz ist nicht anwendbar, weil nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Gibt es hier Kündigungsschutz und woraus kann dieser Kündigungsschutz hergeleitet werden?

Ein Blick in das Gesetz erhellt die Lage oftmals, sagen die Juristen. Und siehe da: In § 612 a BGB ist geregelt, dass niemand wegen der Tatsache gemaßregelt werden darf, dass er von seinen Rechten Gebrauch gemacht hat.

Vorliegend hat der Betroffene nur von seinem Recht Gebrauch gemacht, seine Krankheit auszukurieren. Und dies wird vom Arbeitgeber bestraft. Und es gibt noch Zeugen dafür.

In einem derartigen Fall hat der/die Betroffene durchaus Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen, weil man im Verhalten des Chefs ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot sehen könnte.

Diese Reihe wird fortgesetzt.

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de

Hier geht es zum Kanzleiprofil.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema