Kündigungsschutz von Schauspielern (Theater)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Theaterschauspieler sind, was die Verlängerung ihrer Verträge angeht, oft in einer prekären Situation. Die Nichtverlängerung ihrer Verträge kann durch die Bühnen relativ einfach umgesetzt werden, selbst wenn der Schauspieler dort viele Jahre tätig war. Welchen Kündigungsschutz Schauspieler dennoch haben, sagt Fachanwalt Bredereck:

Die geringe Arbeitsplatzsicherheit von Schauspielern wird oft damit verteidigt, dass jedem die Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse bekannt sei. Ferner müssten Theater einen weiten Spielraum haben, Verträge aus künstlerischen Gründen nicht zu verlängern, etwa wenn man der Meinung ist, die schauspielerischen Leistungen ließen nach, wenn die Kritiken schwach ausfallen oder das Publikum fernbleibt.

Diese Auffassung teile ich nicht; ich sehe keinen Grund, warum man Schauspieler schlechter stellt, als andere Arbeitnehmer. Mit denselben Argumenten könnte man andere Berufsgruppen genauso gut kündigungsschutzrechtlich schlechter stellen. 

Fakt ist aber nun mal, dass die Bühnentarifverträge diese Möglichkeiten vorsehen.

Trotzdem hat der Schauspieler einen gewissen, niedrigschwelligen, Kündigungsschutz.

Dieser war Gegenstand eines langen Rechtsstreits, in dem sich ein Schauspieler über viele Instanzen, vom Bühnenschiedsgericht Hamburg bis zum Bundesarbeitsgericht, gegen die Nichtverlängerung seines Vertrags erfolgreich gewehrt hatte.

Der Intendant hätte, so das Bundesarbeitsgericht, als Theaterverantwortlicher dem Schauspieler die Gründe für die Nichtverlängerung in einem gesonderten Gespräch erläutern müssen. Ob es sich um wirksame Gründe gehandelt hat, spielte dabei keine Rolle.

Aber selbst diese niedrige Hürde hatte das Theater beim genannten Rechtsstreit nicht beachtet. Das Haus hielt es für ausreichend, dass man dem Schauspieler die Gründe in vorangegangenen informellen Gesprächen bereits mitgeteilt habe.

Beim Rechtsstreit betonte das Bundesarbeitsgericht, dass die Gründe für die Nichtverlängerung stets in einem dafür vorgesehenen Gespräch mitgeteilt werden müssen.

Mit seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht den geringen Schutz, den Schauspieler mit diesem Gespräch lediglich haben, gestärkt.

Gelingt es dem Theater also nicht, nachzuweisen, dass dieses Gespräch mit dem Schauspieler geführt wurde, kann sich der Schauspieler gegen die Nichtverlängerung regelmäßig wirksam zur Wehr setzen.

Sie sind Theaterschauspieler und Ihnen droht die Nichtverlängerung Ihres Vertrags? Sie wollen wissen, wie Sie sich gegen eine Nichtverlängerung erfolgreich wehren können?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an, oder schreiben Sie ihm eine Nachricht mit Ihren Fragen und Anliegen. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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