Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutzversicherung – kann ich mir das leisten?

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Eine Kündigungsschutzklage kann für Arbeitnehmer ein entscheidender Schritt sein, um eine Abfindung zu erhalten und sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Doch viele Betroffene schrecken vor den möglichen Kosten zurück, insbesondere wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. In diesem Artikel erläutern wir, welche Kosten auf Sie zukommen können, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und welche alternativen Vergütungsmodelle mit Rechtsanwälten denkbar sind.

1. Kosten einer Kündigungsschutzklage: Beispielrechnung

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen maßgeblich vom Streitwert ab, der sich in der Regel am dreifachen Bruttomonatsgehalt orientiert. Nehmen wir ein Bruttogehalt von 3.000 Euro als Beispiel:

  • Streitwert: 3 x 3.000 Euro = 9.000 Euro

  • Gerichtskosten (falls der Fall nicht vergleichsweise endet): ca. 490 Euro

  • Anwaltskosten (bei Beauftragung eines Anwalts, 1. Instanz, ohne Vergleich): ca. 1.700 Euro (inkl. MwSt.) für den eigenen Anwalt

  • Mit Vergleich in der ersten Instanz lägen die Gesamtkosten bei ca. 2.350 Euro.

Da im Arbeitsrecht in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens –, entstehen diese Kosten auch dann, wenn Sie gewinnen oder einen Vergleich schließen.

2. Prozesskostenhilfe: Unterstützung für finanziell Schwächere

Wer über geringes Einkommen verfügt, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Dies ist insbesondere dann eine Option, wenn das Einkommen nach Abzug von Miete und anderen notwendigen Ausgaben kaum ausreicht, um die Prozesskosten selbst zu tragen. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro könnte je nach persönlichen Lebensumständen eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch den Staat möglich sein.

Prozesskostenhilfe kann bedeuten:

  • Übernahme der gesamten Gerichtskosten und Anwaltskosten,

  • Ratenzahlung je nach finanzieller Lage.

Die Bewilligung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Ein Antrag ist bei Gericht einzureichen, oft mit Unterstützung eines Anwalts oder direkt bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.

3. Kostenlose Klageerhebung bei der Rechtsantragstelle

Wer sich die Anwaltskosten sparen möchte, kann die Kündigungsschutzklage auch selbst bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts einreichen. Dort helfen die Mitarbeiter bei der formellen Erstellung der Klage – und das kostenlos. Der Vorteil: Sie vermeiden Anwaltskosten, tragen aber weiterhin das Kostenrisiko für das Gerichtsverfahren.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass juristisches Fachwissen und taktisches Vorgehen entscheidend sein können, um eine möglichst hohe Abfindung oder sogar die Weiterbeschäftigung durchzusetzen.

4. Klageerhebung mit Hilfe von Online-Tools und KI

Heute ist es naheliegend zu überlegen, ob nicht einfach mit ChatGPT oder einem anderen KI-Tool eine Klage erstell werden kann. Die kann man dann einfach beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen und spart sich die Anwaltskosten. 

Dazu folgende Anmerkung:

Die Erstellung der Kündigungsschutzklage ist eigentlich keine besondere Schwierigkeit, allerdings können Fehler dazu führen, das die Klage nicht wirksam, beim falschen Gericht, mit Falscher Bezeichnung der Beklagtenpartei oder falschen Anträgen erhoben wird. Das kann dazu führen, dass die 3-wöchige Klagefrist als nicht eingehalten betrachtet wird. Dann ist eine Abwehr der Kündigung nicht mehr möglich, die Abfindung in der Regel kein Thema mehr. 

Derzeit ist es so, dass ChatGPT zwar auf den ersten Blick Texte auswirft, die sehr nach einer Kündigungsschutzklage aussehen, allerdings greift der Chatbot nicht auf Textbausteine zurück sondern "erfindet" den Text jedes mal neu. Das ist fehleranfällig. Vor allem kommt es auf die richtige Fragestellung, den richtigen "Prompt" an. 

Besser ist es derzeit noch, einen Klagengenerator zu verwenden, der auf geprüfte Texte zurückgreift und klare Anleitungen enthalt. Wir haben so ein Tool entwickelt und stellen es auf klagengenerator.de kostenlos zur Verfügung. Das ersetzt sicher keinen Anwalt. Allerdings gibt es Fälle, in denen es wirtschaftlich nicht lohnt, die Kosten für einen Anwalt aufzuwenden. Wer dann nicht die Möglichkeit hat zu einer Rechtsantragstelle zu gehen oder bewusst das Risiko einzugehen bereit ist, eine Klage selbst zu erstellen, für den ist diese Tool eine Hilfe. 

5.Alternative: Erfolgsabhängige Vergütungsmodelle mit Anwälten

Einige Anwälte bieten Mandanten erfolgsabhängige Vergütungsmodelle an, insbesondere wenn eine Abfindung in Aussicht steht. Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze:

  • Erfolgsprovision: Der Anwalt erhält einen Prozentsatz der erstrittenen Abfindung.

  • Pauschalhonorare: Eine feste Vergütung wird mit einer Erfolgsbeteiligung kombiniert.

Wichtig zu wissen: Erfolgsabhängige Vergütungen sind in Deutschland grundsätzlich nur eingeschränkt zulässig und müssen individuell mit dem Anwalt verhandelt werden.

Fazit: Auch ohne Rechtsschutzversicherung gibt es Optionen

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage können abschreckend wirken, doch es gibt mehrere Möglichkeiten, um diese zu reduzieren oder zu vermeiden:

  • Prozesskostenhilfe beantragen für finanzielle Unterstützung,

  • Klage selbst bei der Rechtsantragstelle einreichen und Anwaltskosten sparen,

  • Erfolgsabhängige Vergütung mit einem Anwalt verhandeln.

Ob Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen sollten, hängt neben den finanziellen Aspekten auch von den Erfolgsaussichten ab. Lassen Sie sich dazu frühzeitig rechtlich beraten, um die beste Strategie für Ihre Situation zu finden.

Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutzversicherung?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro beträgt der Streitwert 9.000 Euro. Daraus ergeben sich etwa 490 Euro Gerichtskosten und 1.700 Euro Anwaltskosten in der ersten Instanz. Bei einem Vergleich können die Gesamtkosten auf etwa 2.350 Euro steigen. Wichtig zu wissen: Im Arbeitsrecht trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Hier finden Sie einen Kostenrechner.

Kann ich eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt einreichen?

Ja, das geht. Jeder kann bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kostenlos Klage erheben. Dort helfen die Mitarbeiter bei der formellen Erstellung der Klageschrift. Man kann auch einfach selbst eine Klage erstellen und dem Arbeitsgericht übermitteln. Allerdings gibt es da natürlich Risiken: Formfehler oder eine falsche Adressierung der Klage können dazu führen, dass die Klagefrist von drei Wochen unbemerkt verstreicht, wodurch der Kündigungsschutz unwiderruflich verloren geht.

Wann habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)?

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen. Ob diese gewährt wird, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro könnte je nach Lebenssituation eine teilweise oder vollständige Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten möglich sein. Alternativ kann das Gericht Ratenzahlungen anordnen. Mehr Informationen zur PKH hier.

Sind Online-Klagengeneratoren oder KI-Tools eine sichere Alternative?

KI-Tools wie ChatGPT können theoretisch Klageschriften generieren, jedoch fehlt ihnen oft die juristische Präzision. Fehlerhafte Anträge oder falsche Angaben können dazu führen, dass die Klage nicht wirksam erhoben wird. Eine bessere Alternative sind spezialisierte Klagengeneratoren, die auf geprüfte Textbausteine zurückgreifen, wie der kostenlose Generator auf klagengenerator.de.

Diese Tools ersetzen keine Rechtsberatung. Wenn aber keine PKH beansprucht werden kann und die Kosten eines Anwalts unverhältnismäßig im Vergleich zum erzielbaren Erfolg sind, kann der Einsatz sinnvoll sein.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich fast immer, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist und kein Angebot für eine Abfindung vorliegt. In den allermeisten Fällen lässt sich im Kündigungsschutzverfahren eine Abfindung erzielen. Es kommt dann entscheidend auf die Erfahrung des Verhandlers an.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte prüfen, ob eine Prozesskostenhilfe möglich ist oder ob eine selbst eingereichte Klage infrage kommt. Bei unsicheren Erfolgsaussichten ist eine Beratung durch einen Anwalt oder die Nutzung eines Klagengenerators ratsam.

Foto(s): Alexander Meyer

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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