Hygienemängel in der Filiale – Was Arbeitnehmer aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten sollten
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Die Hygiene-Vorwürfe gegen mehrere Filialen der Dönerkette Mangal x LP10, mit der Fußballweltmeister Lukas Podolski in Verbindung steht, sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Auch in Augsburg wurde bei einer Kontrolle eine Vielzahl an Mängeln festgestellt – darunter unsaubere Böden, defekte Armaturen und abblätternder Wandanstrich. Die vollständige Berichterstattung finden Sie in der Augsburger Allgemeinen.
Was vielen nicht bewusst ist: Solche Vorfälle sind nicht nur ein Problem für das Image eines Franchiseunternehmens – sie werfen auch erhebliche arbeitsrechtliche Fragen für die betroffenen Mitarbeitenden vor Ort auf. Besonders im Fokus stehen dabei Filialleiterinnen und Filialleiter, aber auch angestellte Küchen- und Servicekräfte.
Wer haftet für Hygienemängel?
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Hygienevorgaben. Im Arbeitsverhältnis bedeutet das: Mitarbeitende sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Aufgaben sorgfältig und ordnungsgemäß auszuführen – jedoch nicht, strukturelle oder organisatorische Missstände selbst zu beheben.
Werden jedoch konkrete Pflichtverstöße einzelner Mitarbeitender festgestellt – z. B. Missachtung von Reinigungsplänen oder Lagerung von Lebensmitteln unter unhygienischen Bedingungen – kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu einer Abmahnung oder verhaltensbedingten Kündigung.
Anders liegt der Fall, wenn Hygienemängel durch Faktoren verursacht werden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Mitarbeitenden liegen – etwa durch Personalmangel, fehlende Schulung, mangelhafte Ausstattung oder unrealistische Arbeitsvorgaben.
Filialleiter: Zwischen Verantwortung und Überforderung
Filialleitungen stehen besonders unter Druck: Sie sollen für Ordnung sorgen, ohne stets die personellen oder materiellen Ressourcen zur Verfügung zu haben. Doch auch sie müssen sich im Ernstfall rechtfertigen. Filialleiter haben aber verschiedene Handlungsmöglichkeiten wenn sie unter Druck geraten.
Wichtig: Wer als Führungskraft auf Hygienemängel hinweist, dokumentiert und wiederholt auf Missstände aufmerksam macht, erfüllt seine arbeitsvertraglichen Pflichten – und kann sich so gegen etwaige Vorwürfe entlasten.
Dokumentierte Hinweise auf strukturelle Mängel, z. B. in Form von E-Mails an die Zentrale oder Protokollen interner Begehungen, können im Streitfall entscheidend sein. In größeren Betrieben sollte auch der Betriebsrat informiert werden.
Whistleblower-Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Juli 2023 genießen Beschäftigte, die auf Missstände wie Hygieneverstöße hinweisen, besonderen Schutz. Wer Verstöße meldet – etwa an interne Meldestellen oder externe Behörden – darf deswegen nicht benachteiligt oder gekündigt werden.
Wichtig: Der Hinweis muss in gutem Glauben und in Bezug auf tatsächliche oder mögliche Rechtsverstöße erfolgen. Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert selbst arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Was tun bei einer Abmahnung oder Kündigung wegen Hygienemängeln?
Wird einem Mitarbeitenden oder einer Führungskraft vorgeworfen, für Hygienemängel verantwortlich zu sein, obwohl die Ursachen struktureller Natur sind, lohnt sich eine arbeitsrechtliche Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei.
Wichtige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung:
- Nachweis struktureller Mängel (z. B. fehlende Reinigungsmittel, Personalunterbesetzung)
- Dokumentierte Hinweise an Vorgesetzte oder Franchisegeber
- Einhaltung des eigenen Verantwortungsbereichs
Auch das Verhalten des Arbeitgebers im Vorfeld – etwa durch fehlende Schulungen, unzureichende Einarbeitung oder unterlassene Reaktion auf frühere Hinweise – kann eine Abmahnung oder Kündigung unwirksam machen.
Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht
Nicht jeder Hygieneverstoß ist gleich ein Kündigungsgrund. Wer seine Pflichten erfüllt und auf strukturelle Defizite hinweist, handelt rechtskonform – und verdient Schutz, nicht Sanktion.
Sie sind betroffen oder unsicher, wie Sie sich verhalten sollen?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu sichern – im Raum Augsburg und bundesweit digital erreichbar. Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
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