Künstliche Intelligenz: Rechtliche Anforderungen! Anwaltsinfo

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Neue Erfolge bei der Künstlichen Intelligenz wie mit dem KI System Chat-GPT, das z.B. Verträge und sonstige Texte verfassen kann, zeigen, dass es sich hierbei um einen Wachstumsmarkt handelt, der viele Wirtschaftsbereiche komplett verändern wird, aber interessierte Start-ups und Unternehmen sich jedoch bewusst sein sollten, dass sich viele rechtliche Fragen stellen und sie sich rechtlich absichern müssen, um beim Thema KI auf der sicheren Seite zu sein- worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Das Maschinelle Lernen als ein Treibstoff der KI hat viele Anwendungen möglich gemacht, die noch vor einigen Jahren undenkbar waren und das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist somit im Jahr 2023 vollständig in der Wirtschaftswelt angekommen und viele Start-ups und Unternehmen forschen und investieren gegenwärtig in diesem Bereich und wollen neue Anwendungen im KI-Bereich heraus bringen, um das Leben zahlreicher Menschen zu erleichtern.

So sollten sich Start-ups und Unternehmen, die Anwendungen im Bereich KI anbieten wollen, immer vorab die Frage stellen, ob alle datenschutzrechtlichen Belange eingehalten wurden. Insbesondere muss hier z.B. von Unternehmen auf den Einklang von KI-basierten Anwendungen und z.B. den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung geachtet werden.

Auch die Frage der Produzentenhaftung bei der Anwendung von KI-Systemen stellt sich, z.B. gemäß § 823 I BGB und Unternehmen sollten immer versuchen, sich vertraglich so gut wie möglich abzusichern und z.B. Fragen des systembezogenen Sorgfaltsmaßstabs so gut wie möglich abzusichern.

Auch Pflichten von Produzenten von KI-Produkten wie z.B. Pflichten an die Konstruktion aber auch weitere Pflichten, die sich nach dem Inverkehrbringen des KI-Produkte stellen wie z.B. Produktbeobachtungspflichten sollten vorab von Start-ups und Unternehmen, die im Bereich KI tätig sein wollten, berücksichtigt und so gut wie möglich abgesichert werden.

Weitere Fragen stellen sich an Unternehmen wie z.B. Fragen der Gefährderhaftung und Unternehmen sollten sich fragen, wie sie sich vorab z.B. vertraglich möglichst gut absichern.

Auch zeigt sich, dass für immer mehr Start-ups und Investoren das Thema Künstliche Intelligenz immer wichtiger wird und diverse Investoren mit Start-ups aus dem Bereich Künstliche Intelligenz zusammenarbeiten wollen, um gemeinsam Produkte bzw. Lösungen im Bereich Künstliche Intelligenz auf den Markt zu bringen und somit auch auf die Vertragsgestaltung im Bereich KI ausreichende Sorgfalt verwandt werden sollte.

Fazit: Bei dem Thema Künstliche Intelligenz handelt es sich um einen Wachstumsmarkt, der nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen, Start-ups und Investoren immer wichtiger wird. Unternehmen, die verstärkt künstliche Intelligenz einsetzen wollen oder Unternehmen, die geschäftlich im Bereich Künstliche Intelligenz tätig sein wollen, sollten sich rechtlich so gut wie möglich absichern, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein und insbesondere z.B. späterer Haftungsrisiken zu vermeiden.

Start-ups und Unternehmen, die im Bereich Künstliche Intelligenz aktiv sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Bank-, Kapitalmarkt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsrecht tätig sind.



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