Security Token Offering: Rechtliche Anforderungen! Anwaltsinfo!

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Das Finanzierungsmodell der „Security Token Offerings“ wird zur Unternehmensfinanzierung für diverse Unternehmen immer interessanter, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg interessierte Unternehmen hinweist.

Aufgrund stärkerer Eigenkapitalanforderungen/strikterer Finanzierungsvorgaben von Banken versuchen immer mehr Unternehmen, sich über neue Finanzierungsmethoden auf der Blockchain zu finanzieren.

Emittenten müssen aber bei einem Token Sale wie einem Security Token Offering immer die Ausgestaltung der Token beachten, und prüfen, ob diese z.B. als reine "Utility Token" oder aber als "echter" Security Token ausgestaltet werden müssen.

Bei einer Ausgestaltung als echter Security Token sollte beachtet werden,  dass deutlich höhere Anforderungen an die BaFin-Erlaubnis gestellt werden und immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss, welche genauen BaFin-Lizenzen für die Durchführung des Security Token-Offering erforderlich sind.

Eine hohe Hürde stellt für Unternehmen auch die Erstellung eines Wertpapierprospektes gemäß Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung dar, der zwar in der Regel bei der der Emission eines Security Token und dem Vertrieb an Privatanleger erforderlich ist, denn dieser kann leicht 100 oder mehr Seiten umfassen und seine Erstellung kostenintensiv sein.

"Jedoch sollten Unternehmen, die einen STO durchführen wollen, immer prüfen, ob nicht ein einfaches, wenige Seiten umfassendes Wertpapierinformationsblatt ausreichend ist, was mit deutlich weniger Aufwand und Kosten verbunden ist," so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), Partner bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB und Co-Autor des Buches "Security Token Crowdfunding".

In der Regel ist hierbei von interessierten Unternehmen zu beachten, dass lediglich ein Wertpapierinformationsblatt ausreichend ist, sofern das Emissionsvolumen nicht mehr als 8 Millionen Euro umfasst. Eine nach Prüfung im jeweiligen Einzelfall große Erleichterung für viele interessierte Unternehmen, die einen Security Token Offering durchführen wollen und lediglich ein kleineres Emissionsvolumen anstreben, da hiermit oftmals Zeit, Kosten und Aufwand gespart werden können.

Interessierte Unternehmen und Emittenten, die im Jahr 2021 einen Security Token Offering (STO) durchführen wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und stehen sowohl interessierten Unternehmern als auch Anlegern gerne in allen Rechtsfragen rund um die Themen Security Token Offering, Tokenisierung von Assets, STO, ICO, TGE, Kryptowährungsrecht, Blockchain etc. zur Seite.



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