Kurafin UG: Mahnung durch Euro-Invest-Inkasso GmbH für Finanzsanierung

  • 2 Minuten Lesezeit

Über die Startseite der Kurafin UG (haftungsbeschränkt) - kurafin.de - können Nutzer eine Finanzsanierung anfragen.

Überschrieben mit „KURAFin – Die Finanzsanierung“ sowie der Schlagzeile

„IHR STARKER PARTNER FÜR EINE FINANZSANIERUNG
 kurafin hilft – schnell & unbürokratisch!“

wird auch eine so genannte Soforthilfe binnen 24 Stunden angeboten. (Stand: August 2023)

Direkt neben dem Formular zur Online-Anfrage finden sich zufriedene Kundenstimmen, die schildern, wie gut ihnen die Kurafin UG helfen konnte. Für die Anfrage muss der Besucher seine Kontakt- und Adressdaten, sein Geburtsdatum, den Berufsstatus und das Netto-Einkommen eintragen und angeben, ob eine Lohnpfändung vorliegt und welche Finanzsanierungssumme benötigt wird.

An dieser Stelle des Formulars gibt es noch keinen Hinweis auf etwaige Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder mögliche Kosten, die im weiteren Verlauf anfallen (könnten).


Mahnungen, Inkasso-Verfahren und Gerichtsbescheid

Die Kurafin UG fordert offenbar nicht ausschließlich Kosten ein, die über die eigenen Vertragsabschlussseiten entstanden sind, sondern sie übernimmt nach unserem Kenntnisstand ebenso Forderungen von z.B. der Firma Creditor Consulting GmbH, die uns aus anderen Verfahren im Bereich Finanzsanierung bekannt ist. So wurde uns ein Schreiben der Kurafin UG vorgelegt mit Betreff

„Anzeige Forderungsübertrag und Zahlungsaufforderung“


Im Schreiben heißt es, man werde dem Betroffenen nun „einmalig“ die Gelegenheit geben, zu bezahlen. Andernfalls werden Inkasso-Maßnahmen angedroht, die mit weiteren Kosten verbunden seien.



Aber auch zur Beitreibung von Forderungen über eigene Abschlussseiten werden nach unserem Kenntnisstand Inkasso-Maßnahmen ergriffen: Zahlt der Nutzer die ausstehenden Gebühren der Kurafin UG nicht, so beauftragt diese in der Regel die Euro-Invest-Inkasso GmbH damit, die offenen Beträge beim Betroffenen einzutreiben – inklusive weiterer Gebühren wie Inkassokosten oder auch eine Entgeltpauschale für Post und Telekommunikation an. Weiter wird angedroht:

„Bei keiner bzw. verspäteter Zahlung oder Vereinbarung erfolgen umgehend weitere Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind automatisch mit weiteren Kosten verbunden.“

„Sollte erneut keine Reaktion erfolgen, so werden wir, sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt unangenehme und kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.“


In der Tat sollten Betroffene dies nicht auf die leichte Schulter nehmen:

Uns liegt z.B. ein Mahnbescheid vor, in denen die Euro-Invest-Inkasso GmbH als Prozessbevollmächtigte für die kurafin UG (haftungsbeschränkt) als Antragstellerin auftritt. Als Hauptforderung wird hier z.B. aufgeführt:

„Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung […]“


Spätestens wenn Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten, sollten unbedingt kurzfristig geeignete Maßnahmen ergriffen werden. 



Wir helfen Ihnen!

Auch Sie haben Zahlungsaufforderungen von der Kurafin UG (haftungsbeschränkt) oder bereits Inkasso- oder sogar Rechtsanwalts-Mahnungen erhalten?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie nur eine kostenfreie Anfrage gestellt haben, bei der ggf. keine Kosten genannte wurden?

Sie kennen die Kurafin UG (haftungsbeschränkt) ggf. gar nicht und sollen dennoch offene Rechnungen bezahlen?



Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu einer ungeprüften Zahlung oder gar einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Ähnlichem hinreißen.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.


Wie sollten Sie nun reagieren? Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: Finanzsanierung: Kurafin und Euro-Invest-Inkasso | e-commerce-Kanzlei


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © Marco2811 – stock.adobe.com


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