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Kurz und knapp 124 (Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Reiserecht)

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Entsorgungspflicht für alten Elektrogeräten

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind die Hersteller dazu verpflichtet, den Elektroschrott der Sammelbehälter von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen. Der vom Hersteller jeweils pro Jahr zu übernehmende Anteil richtet sich entweder nach den von ihm in den Verkehr gebrachten Elektrowaren oder nach dem Anteil seiner Altgeräte an der Gesamtmenge.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entsorgungspflicht der Hersteller nun bestätigt und entschieden, dass sie sich auch auf fremde Altgeräte erstreckt. (Urteil v. 26.11.2009, Az.: BVerwG 7 C 20.08)

Teilkaskoversicherung bei Kfz-Diebstahl

Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto das Auto beschädigt, müssen bei einer bestehenden Teilkaskoversicherung alle Schäden (Zerstörung, Beschädigung, Verlust des Autos) vom Versicherer erstattet werden, die beim Diebstahl entstanden sind, abzüglich der Selbstbeteiligung.

Das Amtsgericht München hat in einem entsprechenden Fall einen Erstattungsanspruch aus der Teilkaskoversicherung bejaht. Anders liegt der Fall nur bei Vandalismusschäden. Sie werden in der Regel nur von einer Vollkaskoversicherung erfasst. (Urteil v. 13.08.2009, Az.: 223 C 6889/09)

Testament in Briefform

Ein selbst handschriftlich verfasstes Testament kann auch in Briefform wirksam sein, urteilte das Oberlandesgericht Schleswig. Die Richter stützten sich bei der Auslegung, ob es sich bei dem Brief um eine letztwillige Verfügung oder eine bloß unverbindliche Mitteilung handelte, auf den Testierwillen des Verfassers.

Dabei bewerteten die Richter auch Umstände außerhalb des Briefes, die auf einen Testierwillen des Erblassers schließen ließen (Beschluss v. 29.05.2009, Az.: 3 Wx 58/04). Wer sicher gehen möchte, sollte jedoch diese außergewöhnliche Testamentsform vermeiden und seinen letzten Willen eindeutig handschriftlich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften verfassen.

Rücktritt bei 5 Stunden längerer Flugzeit

Werden wesentliche Leistungen des Reisevertrages  vom Reiseunternehmen geändert, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Das Amtsgericht München hat ein solches Rücktrittsrecht in einem Fall anerkannt, bei dem die Flugzeit um bis zu 5 Stunden länger dauern sollte als ursprünglich gebucht.

Dabei berücksichtigten die Richter ebenfalls, dass der Reisende im konkreten Fall so eine Nacht länger für die Anreise an den Zielort Bangkok benötigen würde. (Urteil v. 06.05.2009, Az.: 212 C 1623/09)

(WEL)


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