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Kurz und knapp 25 (Schmerzensgeldrecht, Sozialrecht, Verfassungsrecht, Ausländerrecht & Asylrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion
Schmerzensgeld wegen Beleidigung?

Unabhängig von den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine Beleidigung unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen, wenn es sich um einen besonders schwerwiegenden Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit handelt.

Schmerzensgeld ist gerechtfertigt, wenn Bedeutung und Tragweite der Verbalattacke zu einer nachhaltigen und fortdauernden Rufschädigung beitragen. (LG Coburg, Az.: 33 S 60/07)

 
Bundesregierung plant Wohngeldreform

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung des Wohngeldrechts. Unter anderem ist eine klarere Regelung für den Ausschluss von Leistungsempfängern und eine Änderung des Haushaltsbegriffs geplant.

Außerdem soll die Rückforderung im Todesfall und bei zu Unrecht gezahltem Wohngeld erleichtert und die Haftung aller Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner eingeführt werden, so dass alle Haushaltsmitglieder beispielsweise für zu Unrecht gezahltes Wohngeld haften.

 
Antrag gegen Rauchverbot gescheitert

Gastwirte beantragten beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen mit einer einstweiligen Anordnung die Aussetzung des seit 1. Oktober für alle Gaststätten und öffentliche Einrichtungen geltenden Rauchverbots. Damit sollte das Verbot vorläufig außer Vollzug gesetzt werden bis eine ebenfalls anhängige Grundrechtsklage entschieden ist. 

Ihr Antrag scheiterte, weil die Wirte nicht darlegen konnten, dass sie durch das Verbot wirtschaftliche Einbußen erleiden. (Az.: P.St.2178)

 
Aufenthaltsschutz für werdende Väter

Im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist in § 60a die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung geregelt. In diesem Zusammenhang erging kürzlich ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, nach der ein nichtehelicher angehender Vater vorübergehend nicht abgeschoben werden darf. 

Im Fall war der Aufenthalt des Mannes aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen ausnahmsweise erforderlich nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG. (Az.: 11 S 1964/07)

(WEL)


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