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Kurz und knapp 112 (Strafrecht, Reiserecht, EDV-Recht, Schadensersatzrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Betrug mit Krebsmedikament

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von fünf Angeklagten für den Verkauf eines angeblichen Krebswundermittels wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen bestätigt.

Das Medikament war in Deutschland nicht zugelassen. Es wurde als Spritzkuren an Krebspatienten verkauft, jede Behandlungseinheit kostete 16.800,- Euro. (Beschluss v. 29.07.2009, Az.: 2 StR 91/09)

Keine Minderung wegen ausgefallenen Landausflugs

Weil ein Landausflug ausgefallen war, verlangten Urlauber für eine Kreuzfahrt eine Reisepreisminderung in Höhe von 15 bis 50 Prozent des Tagespreises. Das Landgericht Bonn hat ihre Klage abgewiesen.

Nach Ansicht der Richter bilden Landausflüge bei einer Kreuzfahrt nicht den Schwerpunkt der Reise. Außerdem wurden den Reisenden zahlreiche weitere Programmpunkte geboten. (Urteil v. 26.08.2008, Az.: 8 S 24/08)

Weiterverkauf von Echtheitszertifikaten (COA)

Microsoft verkauft an Großkunden Betriebssysteme in Form von sog. Volumenlizenzen, wobei die Programme ein Echtheitszertifikat (COA - certificate of authencity) besitzen und eine Seriennummer für die Installation (product key).

In diesem Zusammenhang gab das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. der Klage von Microsoft statt, die gegen den Weiterverkauf dieser Zertifikate vom Ersterwerber an einen Zweiterwerber gerichtet war. (Urteil v. 12.05.2009, Az.: 11 W 15/09)

Kein Schmerzensgeld für Katzenbiss

In einer Tierklinik sollte ein Kater untersucht und kastriert werden. Dabei biss das Tier einer Hilfspflegerin in die linke Hand. Die Verletzung entzündete sich und der Frau musste eine Fingergelenkprothese eingesetzt werden. Daraufhin forderte die Tierpflegerin von ihrem Arbeitgeber Schmerzensgeld.

Das Hessische Landesarbeitsgericht wies ihre Klage ab. Ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber besteht bei Arbeitsunfällen nur, wenn dieser den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Das war hier jedoch nicht der Fall. (Urteil v. 01.07.2009, Az.: 13 Sa 2141/08)

(WEL)


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