Landgericht Berlin entscheidet: Sparda Bank darf keine Negaitvzisen verlangen

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Sparda Bank muss berechnete Verwahrentgelte zurückerstatten.

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 28.10.2021 entschieden, dass die Sparda Bank für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen darf.

Mit diesem Urteil hat das Landgericht Berlin (Az. 16 O 43/21) als eines der ersten Landgerichte diese Frage im Sinne der Kunden und Verbraucher entschieden.

Seit Jahresbeginn haben fast alle Banken auf dem Deutschen Markt ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend geändert, dass für Guthaben ab 25.000,00, 50.000,00 oder 100.000,00 Euro, Verwahrentgelte erhoben werden. Wer dieser Änderung der Geschäftsbedingungen nicht zustimmt, dem droht die Kündigung der Konten durch seine Bank. Diese Situation hat auch die Verbraucherzentralen auf den Plan gerufen, die in mehreren Bundesländern gegen diese Verwahrentgelte klagen.  

Nun hat das Landgericht Berlin auf Klage des Verbraucherzentralebundesverbandes  im Sinne der Verbraucher entschieden, dass Verwahrentgelte weder auf Sparkonten noch auf Tagesgeldkonten erhoben werden dürften. Denn Negativzinsen widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. „Die Klausel benachteiligt den Verbraucher daher unangemessen“, heißt es in dem Urteil. Das Gericht verurteilte die Bank, die unrechtmäßigen Entgelte zu erstatten.

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