Landgericht Berlin: Widerruf auch bei Autofinanzierung möglich

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Das Landgericht Berlin hat am 05.12.2017 entschieden, dass ein VW-Fahrer seinen Autokredit gegenüber der VW-Bank noch nach Jahren widerrufen konnte. Bereits im November hatte das Landgericht Arnsberg ähnlich zugunsten eines anderen Autokäufers geurteilt.

Autofinanzierungen seit Juni 2010 betroffen

Diese Urteile könnten Signalwirkung für Autofinanzierungen haben, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Das Landgericht Berlin ließ sich ersten Berichten zufolge vom Kläger überzeugen, dass er im Vertrag nicht ordnungsgemäß auf sein Kündigungsrecht und die Berechnung der dann anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung hingewiesen wurde. Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall, vielmehr dürfte eine Vielzahl von Kredit- und auch Leasingverträgen ab Juni 2010 entsprechende Mängel aufweisen.

Kredit wird rückabgewickelt

Das Landgericht Berlin hat die VW Bank verurteilt, die geleisteten Zahlungen abzüglich Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu erstatten. Im Gegenzug muss der Autofahrer den Wagen natürlich abgeben. Im Laufe des Verfahrens hatte das Gericht noch angedeutet, dass der Kläger sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen müsse, in diesem Punkt aber letztlich für die Bank entschieden. Insofern bleibt abzuwarten, ob diese Frage in der Berufungsinstanz weiter geklärt wird.

Chance nicht nur für VW-Kunden

In Berlin ging es zwar um einen Volkswagen, die Thematik ist jedoch nicht auf einem bestimmten Hersteller begrenzt und hat auch mit dem sog. Dieselskandal nichts zu tun. Ob die Kredit- bzw. Leasingverträge der einzelnen Hersteller widerrufbar ist, muss daher immer anhand des konkreten Vertrages geprüft werden. Daher sollten potenziell betroffene Autokunden mit anwaltlicher Hilfe prüfen lassen, ob auch ihr Vertrag widerrufbar ist und ob sich ein Widerruf lohnt.

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