Landgericht Freiburg: erfolgreicher Widerruf von easyCredit-Verträgen

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Auch bei neueren Darlehensverträgen der TeamBank AG ergeben sich gute Chancen für einen erfolgreichen Widerruf.

Das Landgericht Freiburg weist die Kündigungsforderung der TeamBank ab.

Die TeamBank klagte gegen den Verbraucher den Saldo aus einem gekündigten Darlehen ein und berücksichtigte dabei nicht den bereits zuvor erklärten Widerruf. Hiergegen verteidigte sich der betroffene Bankkunde mit Hilfe von Mayer & Mayer Rechtsanwälten.

Kreditwiderruf – TeamBank bekommt keine Zinsen auf das Darlehen!

Die für Bankrecht zuständige Zivilkammer am Landgericht Freiburg sprach Verbrauchern – soweit ersichtlich – erstmals eine Widerrufsmöglichkeit wegen der unvollständigen Pflichtangabe zur „Art des Darlehens“ zu. In zahlreichen Verbraucherkrediten, die im Jahr 2011 oder später abgeschlossen wurden, dürfte diese Angabe ebenfalls fehlen. Das Landgericht Freiburg hat entschieden, dass ohne die richtige und vollständige Angabe zur Art des Darlehens die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.

Vorteile durch den Kreditwiderruf

Unser Mandant konnte erfolgreich mit seinen Gegenansprüchen aus dem Widerruf aufrechnen und muss nach dem Urteil des LG Freiburg jetzt nur noch etwa die Hälfte der geforderten Summe an die TeamBank zurückzahlen. Diese legte Berufung ein.

Ein zinsloses Darlehen für den Verbraucher

Zinslos bleibt das Darlehen vom Vertragsbeginn bis zur Rückzahlung nach Auffassung des Landgerichts, weil es in der Widerrufsinformation (Widerrufsbelehrung) der TeamBank heißt:

„Widerrufsfolgen
Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten soll Zins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag i. H. v. 0,00 EUR zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.“

Der Bankkunde muss nicht den vollen Darlehensbetrag zurückzahlen

Der Verbraucher muss das Darlehen in Höhe der Prämie für die finanzierte Restschuldversicherung nicht zurückzahlen und auch keine Zinsen und Kosten darauf entrichten. Auch hat das Landgericht dem Kunden einen Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Zins- und Tilgungsleistungen sowie den Ersatz der hieraus durch die Bank gezogenen Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen.

Im Ergebnis sieht die TeamBank nichts von dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 10,99 % p. a., sie muss dem Kunden aber dennoch „Nutzungszinsen“ auf seine Leistungen bezahlen.

Teure Konsumentenkredite

Auch in der Niedrigzinsphase stecken viele Verbraucher in Konsumentenkrediten fest. Oft blähen Abschlusskosten und Gebühren für „Restschuldversicherungen“ einschließlich ihrer verschleierten Finanzierungskosten die Gesamtbelastung für den ohnehin klammen Kunden ganz erheblich auf.

Hochproblematisch: Kettenkreditsysteme mit Restschuldversicherung

Der Kreditgeber arbeitet in der Regel bei der Produktgestaltung, wie auch bei der Prämienhöhe der Restschuldversicherung zum Nachteil des Kunden mit deren Anbieter zusammen. Erst durch die Vervielfachung von häufig extrem hohen Innenprovisionen wird die Restschuldversicherung zum eigentlichen Geschäftsmodell. Denn die Gewinne aus der Finanzierung der Restschuldversicherungsprämie und den Provisionen werden durch Kettenumschuldungen und bloßen Zeitlauf noch weiter ausgebaut.

Rückvergütungen von bis zu 70 % der Einmalversicherungsprämie

Die BaFin veröffentlichte auf ihrer Homepage die Ergebnisse einer Marktuntersuchung aus dem Jahre 2017 über Praxis der Vermittlung von Restschuldversicherungsverträgen durch Banken. Sie stellte dabei fest, dass Darlehensgeber Rückvergütungen in Form von Provisionen von bis zu 70 % der Versicherungsprämie erhalten.

Die Untersuchung finden Sie hier: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_170620_marktuntersuchung_restschuldversicherungen.html;jsessionid=356DAB7C83B92C1A359796E13A115413.1_cid381?nn=9021442

Die Kosten werden verschwiegen. Bleiben Sie wachsam!

Verbraucher, die einen Kredit mit Restschuldversicherung abgeschlossen haben, können die Versicherung unter Umständen eigenständig kündigen. Alternativ können sie aber auch ihre auf den Abschluss des Darlehens gerichtete Willenserklärung widerrufen, was sich in der Regel vorteilhaft auswirken dürfte.

Auch Kunden mit Problemkrediten empfehlen wir, nicht ungeprüft Forderungen der Banken anzuerkennen oder gar sich bei Kündigungen und gerichtlichen Mahnbescheiden passiv zu verhalten.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Eine erste Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche und der Erfolgsaussichten eines Widerrufs in Ihrem Fall, geben wir Ihnen gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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