LeaseTrend AG: Anleger erhalten Abfindungsguthaben nach Klage

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LeaseTrend AG zahlt mehreren Anlegern Abfindungsguthaben nach Klagen vor Landgericht München I aus – Hintergründe und Tipps von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB.

Die LeaseTrend AG hat erneut Anlegern, die Klagen über die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB vor dem Landgericht München eingereicht haben, das aus Sicht der Anleger fällige Auseinandersetzungsguthaben zzgl. Zinsen ausgezahlt.

Hintergrund der Klagen

Hintergrund der Klagen einiger Anleger der LeaseTrend AG war die Tatsache, dass die Anleger ihre atypisch stillen Beteiligungen an der LeaseTrend AG gekündigt und von der Gesellschaft ein Auseinandersetzungsguthaben zum Laufzeitende bestätigt bekommen hatten. Dieses Guthaben hatte die LeaseTrend AG allerdings nicht zu dem im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Auszahlungstermin am Jahresende 2016 oder auch am Jahresende 2017 zur Auszahlung gebracht. Begründet wurde dies mit Liquiditätsengpässen und einer erst noch vorzunehmenden Veräußerung des Gesellschaftsvermögens.

Die Anleger, die diese Argumentation nicht hinnehmen und nicht auf eine Auszahlung in ungewissem Zeitrahmen warten wollten, reichten daher über die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB Klagen zum LG München I auf Zahlung des Auseinandersetzungsbetrages zzgl. Zinsen ein.

Die Einzelfälle

Am 14.02.2018 wurde über Ansprüche betroffener Anleger gegen die Leasetrend AG in Höhe von 5.161,82 Euro (Klage vom 14.02.2018), 6.649,79 Euro (Klage vom 14.02.2018), 6.323,82 Euro (Klage vom 09.02.2018) sowie 5.950,53 Euro (Klage vom 01.02.2018) berichtet.

Diese Fälle konnten in der Zwischenzeit durch Zahlung der LeaseTrend AG an die Anleger abgeschlossen werden, wie auch noch weitere Anlegerklagen gegen die Leasetrend AG in Höhe von 8.502,12 Euro (Klage vom 20.11.2017) und 6.208,75 Euro (Klage vom 28.02.2018).

Ein weiteres Klageverfahren in Höhe von 6.272,08 Euro (Klage vom 20.04.2018) ist noch beim LG München I anhängig.

Tipp für Anleger der Leasetrend AG

Anleger, die in Sachen Leasetrend AG immer noch auf ihr Auseinandersetzungsguthaben, welches am 31.12.2016 oder am 31.12.2017 fällig gewesen wäre, warten, sollten sich daher an einen Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um die Ansprüche außergerichtlich oder auch gleich gerichtlich geltend zu machen.

Die Kanzlei AdvoAdvice hat hier bereits mehreren Anlegern durch Verfahren vor dem Landgericht München I zu einer Auszahlung der Auseinandersetzungssumme verhelfen können. Kosten für eine Klage übernimmt teilweise die Rechtsschutzversicherung. Sollten diese durch den Anleger vorfinanziert werden müssen, erfolgt bei erfolgreicher Prozessführung gegen die Leasetrend AG von dieser eine Kostenerstattung.



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