Leasetrend AG insolvent - Was Anleger jetzt wissen müssen!

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Mit Beschluss vom 01.10.2021 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leasetrend AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig bestellt.

Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung abgelehnt

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung wurde mit mehreren Beschlüssen des Amtsgerichts und des Landgerichts München I zurückgewiesen, da nach Angabe des Amtsgerichts immer noch ein Finanzplan und ein Konzept gemäß § 270a Abs. 1 Nr. 1 und 2 InsO fehlen würden. 

Zudem würden auch die gegen die Eigenverwaltung sprechenden Punkte des § 270a Abs. 2 Nr. 1 und 3 InsO gegeben sein, so das Amtsgericht München in seiner Entscheidung. 

Anmeldung von Forderungen bis zum 09.11.2021

Gläubiger der Leasetrend AG werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 09.11.2021 beim Insolvenzverwalter anzumelden. 

Diese Aufforderung dürfte sich auch an Anleger der Anlagevarianten Plus und Sprint richten, sofern diese von der Leasetrend AG nach Kündigung ihrer Verträge ein Guthaben ausgewiesen bekommen hatten. 

Prüftermin am 21.12.2021 am Amtsgericht München

Als Prüftermin wurde der 21.12.2021, 9.00 Uhr - Sitzungssaal 202 - Amtsgericht München anberaumt. 

Was Anleger jetzt wissen müssen

Die Leasetrend AG gehörte zur Rothmann & Cie Unternehmensgruppe und war bereits seit 2009 zahlreichen Klagen von Anlegern ausgesetzt, die sich auf Prospektfehler und Falschberatung richteten. 

In den letzten Jahren wurden Anleger der Anlagevarianten Classic und Plus immer wieder nach Kündigung der atypisch stillen Beteiligung zu Rückzahlungen erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Es wurden teilweise Abschläge bei schneller Zahlung angeboten. Diese Praxis hat das Amtsgericht München in seinem Beschluss zur Insolvenzeröffnung bei der Ablehnung der Eigenverwaltung bereits kritisiert. 

Anleger, die in die Variante Sprint investiert hatten, wurde zwar ein positives Auseinandersetzungsguthaben mitgeteilt. Dieses wurde jedoch oftmals nicht oder nur verspätet ausgezahlt. Zahlreiche Sprint-Anleger dürften daher immer noch auf ihr Geld warten. 

Die Forderungen wurden zuletzt als vermeintlich nachrangig vom anwaltlichen Vertreter der Leasetrend AG bewertet. Dieser Rechtsauffassung haben sich aber weder das Landgericht München I noch das Oberlandesgericht München angeschlossen. Entsprechende Urteile bzw. Hinweisbeschlüsse hierzu hat die Kanzlei AdvoAdvice bereits erstritten. 

Es gibt daher gute Aussichten für die Anleger, die offene Forderung gegen die Leasetrend AG auch im Insolvenzverfahren erfolgreich anzumelden. In welcher Höhe Masse für die Insolvenzgläubiger vorhanden ist, muss nun der Insolvenzverwalter ermitteln. 

Anleger, die der Gesellschaft noch Geld schulden oder sich in letzter Zeit scheinbar günstig verglichen haben, müssen allerdings auf der Hut sein. Hier steht zu erwarten, dass diese bald Post vom Insolvenzverwalter bekommen, der die offene (Rest-)Forderung dann durchsetzen muss, um noch Geld zur Masse zu ziehen. 

AdvoAdvice hilft Anlegern weiter

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice in Berlin beschäftigt sich mit der Leasetrend AG bereits seit dem Jahr 2009. Er berät Anleger bei der Forderungsabwehr in Bezug auf Nachzahlungen ebenso wie Anleger, die noch eine Auszahlung der Leasetrend AG erhalten würden und diese jetzt als Insolvenzforderung anmelden müssen.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/konkurs-insolvenz-pleite-2774830/


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