LeaseTrend AG meldet Insolvenz an.

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Die LeaseTrend AG hat nach Auskunft ihes bisherigen Prozessbevollmächtigen in den letzten Tagen beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. 

Die LeaseTrend AG hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber Anlegern, die Ansprüche gegen sie auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens erhoben hatten, darauf berufen,  dass sie zum 31.12.2017 das Neugeschäft eingestellt habe und nicht in der Lage sei, die Abfindungsguthaben zeitnah und in einer Summe auszuzahlen. Sie kündigte dann Zahlungen in Teilbeiträgen abhänig von ihrer verfügbaren Liquidät an. Die Zahlungen blieben dann leider in vielen uns bekannten Fällen aus. Anderseits verlangte die LeaseTrend AG aber oftmals von Anlegern den Ausgleich negativer Kapitalkonten. 

Was soll ich nun tun?

Die Insolvenzanmeldung hat umfangreiche Folgen für das Verhältnis zwischen Ihnen und der LeaseTrend AG. Mit der  Verfahrenseröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. 

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger berät sie gerne, wie Sie sich nun verhalten sollten und welche Auswirkungen das Insolvenzverfahren auf Ihre Forderungen und auf die von der Lease Trend gegen Sie möglicherweise geltend gemachten Ansprüche hat. Auch für die Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle und eine möglicherweise erforderliche anwaltliche Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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