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Lebensmittelsicherheit: Positivliste für Aromastoffe

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Rechtszeitig zum heutigen Welternährungstag, den 16. Oktober 2012, hat die Europäische Kommission kürzlich zwei Verordnungen verabschiedet, die eine Liste für zulässige Aromastoffe zum Inhalt haben. Mithilfe einer Online-Datenbank sollen Verbraucher, Lebensmittelunternehmen und auch die Lebensmittelkontrollbehörden feststellen können, welche Aromastoffe bei Lebensmitteln zugelassen sind.

Bedingungen für Aufnahme

Damit die Aromastoffe in die Liste aufgenommen werden, müssen sie zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllen. Erstens müssen sie in der vorgeschlagenen Dosis für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sein - soweit dies nach wissenschaftlichen Daten beurteilt werden kann. Zweitens darf der Verbraucher durch die Verwendung nicht in die Irre geführt werden. Zudem können auch weitere Aspekte berücksichtigt werden.

Inhalt der Liste

Die Liste der rund 2100 zulässigen Aromastoffe wurde und wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz: EFSA, in Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen geführt. Zusätzliche 400 Aromastoffe bleiben ebenfalls vorläufig in der Liste enthalten, bis die EFSA die Bewertung abgeschlossen hat. Letztere Aromastoffe sind bereits seit Langem in Gebrauch und werden wissenschaftlich als sicher eingestuft.

Zeitraum für Übergang

Damit die Lebensmittelfirmen ihre Produktion der neuen Rechtslage anpassen können, ist eine Übergangsfrist für die Umsetzung festgelegt. Ab dem 22. April 2012 gelten die neuen EU-Vorschriften dann aber europaweit für in Lebensmittel verwendete Aromastoffe. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Aromen, die nicht in der Positivliste aufgeführt sind, nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden.

Umsetzung durch Behörden

Ab dem Stichtag dürfen in Lebensmitteln keine Aromastoffe mehr enthalten sein, die nicht in der Liste aufgeführt sind. Die Durchsetzung ist Sache der nationalen Behörden. Sie sorgen dafür, dass Lebensmittel mit unzulässigen Aromastoffen vom Markt genommen werden. Außerdem werden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) informiert.

(WEL)
Foto(s): ©Fotolia.com

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