Lebensversicherungen der CiV Versicherung – jetzt aussteigen!

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Viele unrentable Verträge können wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen heute abgelöst werden – verlustfrei!

Lebensversicherungsverträge sind für viele Verbraucher zum finanziellen Albtraum geworden. Vielfach sind die von den Versicherern versprochenen hohen Renditen ausgeblieben. Und das bei gleichbleibend hohen Beitragszahlungen. So rechnen sich die Verträge für Verbraucher nicht, sie machen ein sattes Verlustgeschäft.

Eine Kündigung ist jedoch keine finanziell sinnvolle Option, weil der vom Versicherer rückzuzahlende Betrag, der sogenannte Rückkaufswert, zu gering ist.

Fortbestehendes Widerspruchsrecht schafft unerwartete Abhilfe!

Abhilfe können nun Fehler in den Widerspruchsbelehrungen der Versicherer liefern: Bei vermehrt auftretenden Fehlern können diese ungültig sein, was einen Fortbestand des Widerspruchsrechts für den Verbraucher zur Folge hat.

Betroffen sind Verträge die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden. In diesen Jahrgängen wurde beim Abschluss von Lebensversicherungen das sogenannte Policenmodell angewandt. Dabei erhält der Kunde viele wichtige Vertragsunterlagen erst nach Vertragsschluss. Den Versicherern unterliefen reihenweise Fehler bei der Belehrung der Versicherten über ihr Widerspruchsrecht. Das zahlt sich heute aus.

Denn wer seinen Vertrag erfolgreich widerruft kann sich die volle investierte Summe lediglich abzüglich eines Risikoanteils und einer Verwaltungsgebühr erstatten lassen. So wird ein Ausstieg ohne Verluste möglich!

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen gibt es auch bei der CiV Versicherung!

Auch die CiV hat viele Jahre lang fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ausgegeben. Versicherungsnehmer sollten nicht langen zögern und ihre Verträge auf entsprechende Fehler überprüfen lassen. Ein Ausstieg könnte ohne weiteres möglich sein! In diesem Artikel stellen wir zwei typische Fehler der Verträge der CiV Versicherung dar.

Widerspruchsbelehrungen der CiV sind unvollständig.

In vielen Verträgen der CiV heißt es, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge vom Erhalt „aller Unterlagen“ ab. Diese Belehrung ist nicht vollständig. An dieser Stelle wäre eine vollständige Darstellung der erforderlichen Unterlagen vonnöten gewesen. Ohne diese kann der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres erkennen, wann die Frist tatsächlich zu laufen beginnt. Er wäre dann gehalten, eigene Nachforschungen anzustellen. Das widerspricht jedoch ganz eindeutig den gesetzlichen Vorgaben zu Widerspruchsbelehrungen.

Weiterhin belehrt die CiV ihre Kunden nicht darüber, dass die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung zur Fristwahrung genügt. Die Belehrung hätte sich in jedem Fall auf diese wichtige Information erstrecken müssen. Sie ist erneut unvollständig. Die Gültigkeit der Belehrung ist daher zweifelhaft.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Partner für den erfolgreichen Widerspruch

Mit Werdermann | von Rüden haben Sie den idealen Partner für Ihren erfolgreichen Widerspruch an der Hand. Ihr Widerspruch steht und fällt mit einem professionellen Vorgehen gegenüber dem Versicherer. Daher raten wir Versicherungsnehmern von einem eigenmächtigen Vorgehen ab.

Wir vertreten deutschlandweit seit Jahren erfolgreich Verbraucherinteressen und sind daher sicher, auch für Sie einen schnellen und bequemen Weg aus Ihrem unrentablen Lebensversicherungsvertrag finden zu können. Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage werden wir Ihnen mitteilen können, ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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