LEONIDAS: Übernahme-Chaos und Insolvenz

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Vor knapp einem Jahr verkündete die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH die Übernahme der Leonidas-Fonds (JACKWERTH RECHTSANWÄLTE berichteten). Bei vielen Anlegern weckte der Führungswechsel Hoffnung auf mehr Transparenz. Doch ein Jahr später sieht die Realität für viele Anleger immer noch ernüchternd aus. 

Trotz Übernahme: Leonidas-Anleger bangen weiter um ihr Geld

Reduzierte Ausschüttungen und teils verspätete Jahresabschlüsse führten dazu, dass etwa 8.000 Anleger um ihre Investitionen bangen mussten. Letztes Jahr kam es dann zur Übernahme durch die HTB, die den Anlegern bessere Kommunikation und eine baldige Gesellschafterversammlung versprach. Zwar kam es im Juni zu außerordentlichen Versammlungen. Die angestrebte konfliktfreie Zusammenarbeit ist aber gescheitert. HTB wirft der Interessengemeinschaft(IG)-Leo vor allem vor, dass diese keine Allgemeininteressen vertrete. Im Gegenzug prangert die IG an, dass die HTB dem Vorwurf der unerlaubten Darlehensvergabe nicht nachgehe. Zudem habe HTB pflichtwidrig Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Treuhandgesellschaft betrieben und Kommanditanteile von Anlegern Pfändungsmaßnahme ausgesetzt. Auch sei das Versprechen, die Kommunikation mit den Anlegern zu verbessern, nicht eingelöst worden. Da sich auch die Erträge der Fonds nicht besserten, müssen Anleger im Leonidas-Chaos wohl weiterhin um ihre Anlage bangen.

Eröffnung des Insolvenzverfahren bei Leonidas III

Zudem hat jetzt das Amtsgericht Fürth am 22. November 2022 das Insolvenzverfahren über die Leonidas Associates III GmbH & Co. KG eröffnet (Aktenzeichen: IN 654/21). Anleger können ihre Forderungen bis zum 9. Januar 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden. Anleger beteiligten sich bei Leonidas III mit sogenannten Nachrangdarlehen. Diese Anlagen haben den Nachteil, dass sie im Insolvenzverfahren nachrangig berücksichtigt werden und Anleger dadurch auch ganz ausfallen können. Über dieses hohe Risiko des Totalverlustes musste besonders belehrt werden.  

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

Die Entwicklungen bei Leonidas beunruhigen. Anleger der Leonidas III sollten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren rechtzeitig anmelden und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Die Anwälte der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen betroffenen Anlegern. Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

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