LG Bonn: Verbraucher muss Darlehen der NIBC Bank (ehemals Gallinat) nicht zurückzahlen

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Mit Urteil vom 08.06.2016 hat das Landgericht Bonn (2 O 226/15) die Klage der NIBC Bank (früher Gallinat Bank) gegen unseren Mandanten auf Zahlung von € 57.378,06 abgewiesen. Der Anspruch der Bank auf Rückzahlung des Darlehens ist verwirkt.

Sachverhalt

Unser Mandant hatte im Jahr 2004 den Anteil an einem Immobilienfonds über die Galliant Bank finanziert. Ein Jahr später widerrief er das Darlehen und stellte alle Zahlungen auf das Darlehen ein. Die Bank lehnte den Widerruf zwar ab, stellte aber jede Bemühung um die Durchsetzung ihrer Ansprüche ein. Auch eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs erklärte die Bank vorerst nicht. Erst 10 Jahre später trat die Bank erneut an unseren Mandanten heran und meldete Ansprüche an. Als dieser die Zahlung weiter verweigerte, kündigte die Bank das Darlehen und forderte dessen Rückzahlung nebst Zinsen (insgesamt € 57.378,06). Nachdem unser Mandant auch diese Zahlung verweigerte, erhob die Bank Klage zum Landgericht Bonn.

Das Verfahren

Das Landgericht Bonn hat die Klage abgewiesen. In den Urteilsgründen folgte es unserer Ansicht, nachdem der Anspruch auf Rückzahlung des Kredits verwirkt ist. Das Landgericht würdigte dabei insbesondere, dass die Bank es über 10 Jahre versäumt hatte, ihre Ansprüche anzumelden. Durch die Untätigkeit der Bank durfte unser Mandant darauf vertrauen, dass die Bank keine Ansprüche mehr gegen ihn erheben wird. Die Bank ist mit ihrem Versuch, eine Uraltforderung zu realisieren, vorerst kläglich gescheitert. Da das Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig ist und die Bank gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht Köln eingelegt hat, bleibt das Endergebnis jedoch abzuwarten.

Das Urteil des Landgerichts Bonn kann auf unserer Website im Volltext eingesehen werden.

Aktualisierung

Das Oberlandesgericht Köln hat die gegen das Urteil der NIBC Bank gerichtete Berufung mit Urteil vom 28.03.2018 (13 U 255/16) zurückgewiesen.


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