Phishing-Attacke per Brief: Commerzbank-Kunden im Visier – Achtung bei photoTAN!

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Die Commerzbank warnt aktuell vor einer neuen Phishing-Masche, bei der Kriminelle per Brief versuchen, Kontodaten zu stehlen. Besonders perfide: Die Täter zielen auf das photoTAN-Verfahren ab, indem sie gefälschte Schreiben verschicken, die täuschend echt aussehen. In diesen Briefen fordern sie zur „Reaktivierung“ des photoTAN-Verfahrens auf und fügen einen QR-Code ein, der zu einer betrügerischen Phishing-Seite führt. Wenn es den Tätern gelingt, Ihre Zugangsdaten zu stehlen und das photoTAN-Verfahren auf ihrem eigenen Gerät zu aktivieren, können sie ungehindert auf Ihr Konto zugreifen.


Was tun, wenn Sie betroffen sind?


Wenn Sie einen solchen Phishing-Brief erhalten und den Anweisungen gefolgt sind, sollten Sie sofort folgende Schritte unternehmen:


    1.    Sofort die Commerzbank informieren: Melden Sie den Missbrauch umgehend bei der Commerzbank. Sie sind sowohl vertraglich als auch gesetzlich dazu verpflichtet, die Bank über Phishing-Versuche in Kenntnis zu setzen. Die Commerzbank verweist hierfür auf ihre Hotline unter: 069 5 8000 8000 (Privatkunden) und 069 5 8000 9000 (Unternehmerkunden). Eine verspätete Meldung könnte dazu führen, dass Sie Schadensersatzforderungen der Bank ausgesetzt sind.


    2.    Anzeige bei der Polizei erstatten: Gehen Sie zu Ihrer örtlichen Polizeiwache oder nutzen Sie die Online-Wachen (zum Beispiel in NRW unter https://anzeige-formulare.polizei.nrw/de/anzeige), um den Vorfall zur Anzeige zu bringen.


    3.    Rechtlichen Rat einholen: In solchen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, die Sie über unser Online-Formular unter https://www.stader.legal/erstberatung.html anfordern können.


Rechtslage bei Phishing und unautorisierten Zahlungen


Wenn Kriminelle durch Phishing-Angriffe die Kontrolle über Ihr Commerzbank-Konto erlangen und Überweisungen durchführen, handelt es sich rechtlich um „unautorisierte Zahlungen“. Nach § 675u BGB haftet die Bank in solchen Fällen verschuldensunabhängig und muss Ihnen den Betrag erstatten – in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstages, nachdem Sie den Missbrauch gemeldet haben.


Allerdings kann Ihre eigene Sorgfaltspflicht eine Rolle spielen. Die Commerzbank könnte Schadensersatz von Ihnen verlangen, wenn Sie durch eine Verletzung Ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten den Schaden mitverursacht haben. Für Privatkunden ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit begrenzt, während bei Unternehmerkonten oft schon einfache Fahrlässigkeit ausreicht.


Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt davon ab, ob Sie den Missbrauch hätten erkennen können. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn die Commerzbank jedoch keine Möglichkeit zur jederzeitigen Missbrauchsanzeige geboten hat, sind Schadensersatzansprüche der Bank ausgeschlossen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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