LG Ellwangen: Weiteres Gericht ermöglicht Widerruf eines Autokredits

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Das Landgericht Ellwangen hat mit Urteil vom 25.01.2018 (4 O 232/17) der Klage eines Verbrauchers auf Rückabwicklung einer Autofinanzierung nach Widerruf stattgegeben. Vom Abgasskandal betroffene Kunden und Dieselfahrer können mit dem Widerruf ihres Autokredits eine Rückabwicklung auch dann noch herbeiführen, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bereits abgelaufen ist.

Sachverhalt

Im November 2014 erwarb der klagende Verbraucher in einem Autohaus einen Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von € 31.974,30. Auf den Kaufpreis leistete der Verbraucher eine Anzahlung von € 5.000,00. Den restlichen Teil des Kaufpreises finanzierte der Verbraucher über eine Bank. Den Kreditvertrag hatte das Autohaus vermittelt.

Im April 2017 erklärte der Verbraucher den Widerruf seines Kreditvertrags. Die Bank wies den Widerruf umgehend als unwirksam zurück. Auch auf ein Anwaltsschreiben lenkte die Bank nicht ein, sodass Klage zum Landgericht Ellwangen erhoben werden musste.

Zum Verfahren

Der Klage auf Feststellung, dass die Bank keinen Anspruch mehr auf die vereinbarten Raten hat, sowie auf Zahlung von € 14.114,38 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und auf Erstattung der Anwaltskosten hat das Landgericht stattgegeben.

Das Gericht hat den Widerruf für wirksam erachtet, da die Bank in ihre Darlehensverträge keine Aufklärung über das Recht des Verbrauchers zur außerordentlichen Kündigung aufgenommen hat. Die vollständige Darstellung der Kündigungsrechte beider Parteien ist nach Ansicht des Gerichts aber notwendig, um die Informationspflichten zu erfüllen und den Beginn der Widerrufsfrist auszulösen.

Aufgrund des wirksamen Widerrufs muss der Verbraucher keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr leisten. Vielmehr muss die Bank die bereits erbrachten Zahlungen (inkl. Anzahlung) erstatten. Die Bank hat aber einen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und auf Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs.

Diesel zurückgeben

Dieselfahrer, die ein Fahrverbot für ihr Fahrzeug befürchten oder vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, sollten den Widerrufsjoker prüfen. Mit dem Widerruf der Autofinanzierung kann eine vollständige Rückabwicklung des Kaufgeschäfts erzwungen werden. Das Risiko von Fahrverboten und Wertverlusten bei Dieselfahrzeugen und Skandal-Autos aus dem Volkswagenkonzern kann so auf die Händler abgewälzt werden. Aufgrund des Widerrufs gilt dies auch dann, wenn Gewährleistungsansprüche wegen der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits verjährt sind.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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