LG Koblenz: Verstöße gegen die EU-Kosmetikverordnung sind wettbewerbswidrig

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Im Juli 2013 ist die EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 endgültig in Kraft getreten. Hersteller und Inverkehrbringer kosmetischer Mittel müssen seitdem eine Reihe besonderer Kennzeichnungsvorschriften beachten und ihre Produkte entsprechend kennzeichnen. Dazu gehören u.a.: die verantwortliche Person, das eindeutige Mindesthaltbarkeitsdatum, die Chargennummer, eine Bestandteilliste und die Nennfüllmenge.

Das Urteil des Landgerichts Koblenz

Das Landgericht Koblenz bestätigte nun mit Urteil vom 29.04.2014 (Az. 4 HK O 141/13) eine einstweilige Beschlussverfügung, die zuvor gegen ein Stuttgarter Unternehmen ergangen war, das massiv gegen die Kennzeichnungsvorschriften der EU-Kosmetikverordnung verstoßen hatte. Das Gericht beanstandete die Verstöße als unlauter und wettbewerbswidrig, da die Kennzeichnungsvorschriften der EU-Kosmetikverordnung unmittelbar dem Schutze der Verbrauchergesundheit dienen würden.

Bewertung

Sowohl die einstweilige Verfügung als auch das Urteil überraschen nicht. Schon seit langem ist anerkannt, dass produktbezogene Kennzeichnungspflichten der Verbrauchergesundheit dienen und entsprechende Verstöße unlauterer Wettbewerb sind. Die Pflichten von Herstellern und Inverkehrbringern kosmetischer Mittel sind mit Inkrafttreten der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 jedoch umfänglicher geworden.

Fazit

Viele Händler und Onlineshops haben die neuen Regelungen der EU-Kosmetikverordnung noch nicht umgesetzt und laufen Gefahr, von Wettbewerbern entsprechend abgemahnt und gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Das ist unnötig, ärgerlich und vor allem auch teuer. Bei hinreichender Beratung und entsprechender Umsetzungen lassen sich solche Risiken nämlich vermeiden.

Meine Kanzlei vertrat die Verfügungsklägerin in der Auseinandersetzung am Landgericht Koblenz. Sollten auch Sie Fragen rund um die EU-Kosmetikverordnung haben und Rat benötigen, rufen Sie gerne in meiner Kanzlei an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.



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