Volkswagen EA 189 – nicht mehr zögern! Verjährung droht Ende 2019!

  • 1 Minuten Lesezeit

Inzwischen setzt sich die Rechtsauffassung auf breiter Linie durch, dass die Ansprüche der geschädigten Dieselkunden von Volkswagen und deren Konzerngesellschaften hinsichtlich Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 nicht Ende 2018 verjährt sind.

Wir berichteten

Nun kommt auch das LG Essen in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine Verjährung nicht vor dem Jahr 2016 begonnen haben kann (durch die konkreten Rückrufschreiben) und damit erst Ende 2019 eintritt.

Das LG Essen mit Urteil vom 16.8.2019 – 5 O 287/18 dazu:

„Insoweit ist gerichtsbekannt, dass eine positive Kenntnis der Käufer frühestens im Jahr 2016 durch den Versand der Rückrufschreiben durch die Beklagte erfolgte. Woraus sich vorliegend eine positive Kenntnis der Klagepartei im Jahr 2015 ergeben soll, ist nicht ersichtlich. Insbesondere ist sie jedenfalls nicht der pauschal erfolgten Berichterstattung zu entnehmen.“

Das Risiko ist daher auch für Geschädigte, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht haben, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eher gering und daher sollten Verbraucher mit Fahrzeugen der Marken VW, AUDI, Skoda und SEAT, die Dieselmotoren mit 1,2-, 1,6- und 2,0-Liter-Motoren haben (Typ EA189), nun handeln.

Aber auch zahlreiche Modelle mit 3,0-Liter-Modellen (EA 897) sind vom Abgasskandal betroffen.

Gerne prüfen wir für Sie auch, ob Sie konkret betroffen sind.

Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) oder andere erwogen werden. 

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Koch

Beiträge zum Thema