LG Ravensburg: Audi muss im Abgasskandal Schadenersatz für Porsche Cayenne leisten

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal ein weiteres Mal Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne Diesel erstritten. Das Landgericht Ravensburg entschied aufgrund der Verhandlung vom 18. August 2021, dass in dem Porsche Cayenne Diesel des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und die Konzernschwester Audi AG als Herstellerin des Motors zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 6 O 99/21).

Die Audi AG zeichnet innerhalb des VW-Konzerns für die Entwicklung und Herstellung der großvolumigen Dieselmotoren mit drei Litern und mehr Hubraum verantwortlich. Diese Motoren wurden u.a. auch in den Porsche-SUVs Cayenne und Macan eingesetzt. „Audi hat die Motoren hergestellt und ist deshalb auch für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verantwortlich“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Das hat auch das Landgericht Ravensburg so gesehen. Der Mandant von Schwering Rechtsanwälte hatte den Porsche Cayenne Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 als Neuwagen im September 2016 zum Preis von knapp 80.900 Euro gekauft. In dem SUV kommt ein von der Konzernschwester Audi produzierter V-TDI-Motor zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell eine verbindlichen Rückruf an. Bei der in dem Dieselmotor verwendeten sog. Aufheizstrategie handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Der Kläger wurde daher aufgefordert, seinen Porsche Cayenne in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Daraufhin machte er Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Ravensburg teilte die Einschätzung des KBA, dass in dem Motor des Fahrzeug des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Aufheizstrategie verbaut sei. Die Funktion bewirke, dass im Prüfmodus der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings sei sie im realen Straßenverkehr kaum aktiv, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung habe das Risiko bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung nachträglich wieder entzogen wird.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss der Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es liege auf der Hand, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung nicht gekauft hätte, so das Gericht. Der Schaden könne auch nicht durch ein nachträgliches Software-Update beseitigt werden.

Der Kaufvertrag ist daher rückabzuwickeln. Audi muss das Fahrzeug zurücknehmen und im Gegenzug den Kaufpreis (80.900 Euro) erstatten. Für die gefahrenen 64.400 Kilometer wird allerdings eine Nutzungsentschädigung von knapp 20.900 Euro angerechnet. Somit hat der Kläger noch Anspruch auf Zahlung von rund 60.000 Euro.

„Audi hat in den Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Das KBA hat deshalb nicht nur für den Porsche Cayenne oder Macan einen Rückruf angeordnet. Auch zahlreiche Audi-Modelle mussten in die Werkstatt, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Die betroffenen Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/porsche-abgasskandal/



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