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Lieferfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis: Geldstrafe für den Chef

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Selbst wenn es zu keinem Unfall oder Ähnlichem kommt, droht für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Auch wer gar nicht selbst fährt, sondern nur sein Fahrzeug jemandem ohne Fahrerlaubnis zur Benutzung überlässt, kann entsprechend bestraft werden. Einem jungen Betriebsleiter wurde das nun zum Verhängnis.

Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr gültig

Zum Betrieb einer Veldener Bäckerei gehörte auch ein Lkw, mit dem Brötchen und andere Backwaren ausgeliefert wurden. Als der angestellte Fahrer in München kontrolliert wurde, konnte er nur seinen in Katar ausgestellten Führerschein vorweisen.

Nachdem der Mann allerdings seinen Wohnsitz schon seit mehr als sechs Monaten in Deutschland hatte, war dieser für Deutschland nicht mehr gültig. Der Fahrer hätte sich in dieser Zeit um eine deutsche Fahrerlaubnis kümmern müssen.

Überlassung des Lkw durch den Betriebsleiter

Dieses Versäumnis fiel auch auf seinen Chef, den Betriebsleiter, zurück. Der hatte sich zwar bei Einstellung des Fahrers dessen Führerschein zeigen lassen, sich danach aber offenbar nicht weiter darum gekümmert, ob die Fahrerlaubnis auch in Deutschland Gültigkeit hat.

Stattdessen überließ er seinem Mitarbeiter das Fahrzeug und beauftragte ihn mit der Auslieferung der Backwaren. Für dieses Anordnen bzw. Zulassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt, wurde er vom Amtsgericht (AG) München nun verurteilt.

Chef hätte Fahrerlaubnis prüfen müssen

Laut Gericht hätte sich der Betriebsleiter weitergehend informieren müssen, ob der von seinem Angestellten vorgezeigte Führerschein zum einen der für das überlassene Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnisklasse C1 entspricht und zum anderen in Deutschland überhaupt aktuell gültig ist.

Antworten auf diese Fragen hätte er beispielsweise bei einer Verwaltungsbehörde wie dem Landratsamt oder auch von einem Automobilverband bekommen können. Nachdem er seinem Mitarbeiter den Lkw aber ohne ausreichende Prüfung überlassen und ihn mit Lieferfahrten beauftragt hatte, erfolgte nun seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 25 Euro.

Fazit: Wer sein Fahrzeug einem Dritten überlässt, sollte besser prüfen, ob dieser auch eine dafür gültige Fahrerlaubnis besitzt. Anderenfalls droht nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

(AG München, Urteil v. 21.10.2016, Az.: 912 Cs 413 Js 141564/16)

(ADS)

Foto(s): Fotolia.com

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