Liefertermin meines Wohnmobils verzögert sich - Muss ich das als Käufer hinnehmen?

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Ob Pkw oder Wohnmobil - bei Bestellungen von Neuwagen müssen Käufer derzeit viel Geduld aufbringen. Insbesondere die Auslieferung von neuen Wohnmobilen verzögert sich in vielen Fällen wegen der Engpässe infolge der Corona-Pandemie um mehrere Monate. Welche Rechte Ihnen als Käufer bei Lieferverzögerungen zustehen und was Sie tun müssen, um diese erfolgreich durchzusetzen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Vertragsbedingungen sind entscheidend

Welche Rechte Ihnen als Kunde bei Lieferverzögerungen zustehen, hängt von den Vertragsbedingungen ab, die in Ihrem konkreten Fall vereinbart wurden. Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen verbindlichem und unverbindlichem Liefertermin. Haben Sie mit dem Händler einen verbindlichen Liefertermin vereinbart, gerät der Händler sofort mit Überschreiten des Termins in Lieferverzug. Entsteht Ihnen durch den Lieferverzug ein Schaden, können Sie diesen sofort vom Händler ersetzt verlangen. Außerdem können Sie sofort bei Überschreitung des Termins eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Eine Frist von längstens zwei Wochen wird hier von der Rechtsprechung als ausreichend angesehen. Wird das Wohnmobil dann nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist geliefert, können Sie kostenlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Haben Sie bereits eine Anzahlung für das Fahrzeug geleistet, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen diese vollständig zurückgezahlt wird. In der Regel werden bei Neubestellungen von Wohnmobilen aber nur unverbindliche Liefertermine vereinbart. Diese dürfen grundsätzlich um bis zu sechs Wochen überschritten werden, ohne dass Ihnen als Käufer irgendwelche Rechte zustehen. Der Kunde muss diese Lieferverzögerung hinnehmen. Sind die sechs Wochen aber abgelaufen und das Wohnmobil immer noch nicht zur Abholung bereit, können Sie dem Händler eine letzte Frist von zwei Wochen zur Lieferung setzen. Läuft diese Frist ab, ist der Händler in Verzug. Der Kunde kann auch dann den Rücktritt vom Vertrag erklären und erhält eine etwaig gezahlte Anzahlung zurück.

Kann sich der Händler auf höhere Gewalt (z.B. Corona-Pandemie) berufen?

Derzeit berufen sich viele Händler wegen der enormen Lieferverzögerungen auf höhere Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen, aber auch weltweite Pandemien). Liegt tatsächlich ein Fall höherer Gewalt vor, was im Einzelfall zu prüfen wäre, müssen Sie die dadurch eingetretene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen hinnehmen, weil sich der vereinbarte Liefertermin dann um die Dauer der Störung verlängert. Schließlich hat der Händler in einem solchen Fall auch keinen Einfluss darauf, dass das Wohnmobil fristgerecht geliefert wird. Länger als vier Monate müssen Sie in einem solchen Fall der höheren Gewalt allerdings nicht warten. Sind mehr als vier Monate nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins verstrichen, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne nochmalige Fristsetzung in Betracht.


Wenn auch Sie von Lieferverzögerungen nach Bestellung eines Neuwagens betroffen sind, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir vertreten betroffene Kunden und helfen auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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