Lignum-Edelholz-Anlage: Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldung + Schadensersatzmöglichkeiten

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Im Fall der insolventen Lignum-Unternehmen werden Anleger in den letzten Tagen vom Insolvenzverwalter Prof. Rattunde angeschrieben, um ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Dr. Späth und Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg empfehlen betroffenen Anlegern, ihre Forderung form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden, um eventuell einen Teil des Schadens kompensieren zu können.

Jedoch gibt es schlechte Nachrichten für die Anleger:

Vermutlich wird die Insolvenzquote lediglich niedrig ausfallen.

Im Insolvenzverfahren zur „Lignum Holding GmbH“ teilt die Insolvenzverwalterkanzlei Leonhardt Rattunde den Anlegern z.B. aktuell in einem Schreiben mit, dass nach derzeitigem Stand die Gläubiger in Ermangelung hinreichender Vermögensmasse mit keiner Quotenzahlung auf ihre Forderungen zu rechnen haben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Dies ist – wenn auch noch keine abschließende Angabe möglich ist – eine große Enttäuschung für die Anleger, die daher verstärkt nach anderen Möglichkeiten suchen, um ihren Schaden zu kompensieren.

Neben den Unternehmensverantwortlichen, Treuhänder, geraten dabei auch verstärkt die Vermittler in den Fokus der Anleger, denn ein Vermittler macht sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig, sofern die Beratung gegenüber dem Anleger nicht anleger- und objektgerecht war.“

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind z. B. der Ansicht, dass sich in vielen Fällen – was natürlich immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss – die jeweiligen Vermittler der einzelnen Lignum-Anlagen sich gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten. Aus diesem Grund haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen diverse Lignum-Vermittler eingereicht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „In vielen Fällen wurden die Anleger, wie wir inzwischen prüfen konnten, teilweise mit einem Sicherheitskonzept nach bulgarischem Recht in die Anlage geleitet, wo diversen Anlegern von Vermittlern mitgeteilt wurde, dass sie durch dieses Sicherheitenkonzept vollständig abgesichert seien. Dieses Sicherheitenkonzept ließ sich Lignum auch teilweise gesondert bezahlen. Meiner Ansicht nach sind aber erhebliche Zweifel angebracht, ob das „Sicherheitenkonzept“ eingreift, was ein Vermittler meiner Ansicht nach auch erkennen konnte“.

Auch wurde nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die Holzpreis-Entwicklung teilweise zu optimistisch prognostiziert.

„Somit war die Anlage bei Lignum unserer Ansicht nach nicht die sichere Anlage, als die sie oftmals von Vermittlern diversen Anlegern dargestellt wurde“, so Dr. Späth.

Somit können sich in vielen Fällen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Vermittler ergeben.

Da im Fall der Vollstreckung das sog. Prioritätsprinzip gilt, empfiehlt sich ein schnelles Handeln.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Aspekten im Bereich Anlegerschutz vertraut.

Betroffene Lignum-Anleger können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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