Lignum Sachwert Edelholz AG: 10 teilweise „böse“ Antworten auf 10 Fragen zur Insolvenz

  • 4 Minuten Lesezeit

Manchmal hilft nur noch die Flucht in die Ironie bei der Beantwortung von Fragen zu einer Insolvenz.

Fragen:

  1. Ist die BaFin schuld an der Insolvenz der Lignum?
  2. Haftet die BaFin für ihre „Taten“ gegen die Lignum?
  3. Gibt es irgendeinen Schuldigen für die Insolvenz?
  4. Sollte ich einer Interessengemeinschaft (IG), die mein Anlageberater empfiehlt, beitreten?
  5. Die BaFin hat alles verboten, sind meine Kapitalanlagen jetzt illegal?
  6. Ein Verkaufsprospekt zu erstellen, ist das denn so schwierig, so teuer oder so gefährlich?
  7. Wusste mein Vermittler / Anlageberater denn überhaupt, dass so ein Prospekt erforderlich ist?
  8. Kann ich die Lignum auf Rückzahlung verklagen?
  9. Kann ich schon jetzt meine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden?
  10. Ist mein Geld jetzt ganz verloren?

Antworten:

  1. Ja, natürlich! Wenn Sie zu schnell fahren und geblitzt werden, ist für ihr Fehlverhalten ja auch die Polizei verantwortlich, die nur das Gesetz vollzieht.
  2. Ja, sicher! Wenn die Polizei einen wild, rasenden Taxifahrer anhält, der dadurch weniger verdient, muss die Polizei ja auch dessen Verdienstausfall bezahlen!
  3. Ja, und ob! Die Politiker! Sie haben ein Gesetz namens KleinanlegerschutzGesetz verabschiedet, ohne Nobilis um Erlaubnis zu fragen. Das Gesetz ist dann auch noch 6 Monate später tatsächlich in Kraft getreten, und das war ja dann wohl total überraschend. Sogar die Deutsche Bahn wird ja schließlich jedes Jahr vom Wintereinbruch überrascht.
  4. Ja, unbedingt! Sie nehmen ja auch das nette Angebot des Autofahrers an, Sie ins Krankenhaus zu fahren, wenn er sie zuvor überfahren hat, weil er die rote Ampel ignorierte.
  5. Nein! Die BaFin hat nur verboten, die Investments ohne Verkaufsprospekt an Anleger zu verscherbeln. Und nein, die grünbunten Werbeinfoblättchen der Nobilis sind genauso wenig ein Prospekt, wie ein Panini-Sammelalbum mit Bildern vom Borussia Dortmund eine Bilanz des Aktiengesellschaft BVB darstellen würde. (Obwohl Panini-Sammelalben als solche klasse sind!)
  6. Ja es ist schwierig und daher nicht ganz billig. Vor allem können falsche Angaben sehr gefährlich für das Vermögen der Verantwortlichen sein. Schreibt man indes die Wahrheit ins Prospekt, wird vielleicht den eigenen Vermittlern der Vertrieb zu gefährlich, außer bei einer erheblichen Erhöhung seiner Provision, und das wird dann wieder teuer. Was man macht, ist falsch und wenn man nichts macht, kommt die BaFin … es ist ein Elend.
  7. Nein! Woher sollte er das wissen? Nur weil er und seine Kollegen seit dem ersten Gesetzesentwurf panisch auf der Suche nach Lücken im Gesetz waren, also nach Anlagen, die immer noch ohne Verkaufsprospekt vertrieben werden können? Das war irgendwie reiner Zufall. Und überhaupt ist ja schließlich auch das Lesen und erst recht das Verstehen von Prospekten immer so anstrengend und lästig für einen Vermittler und Provisionen gibt es dafür auch nicht. Also am besten Augen zu und durch und ahnungslos kucken, und behaupten man habe für sich selbst – privat – auch die Kapitalanlage gekauft und sei auch ein armes Opfer ...
  8. Ja, nur wozu? Wenn Sie gewinnen, müssen Sie die Forderung trotzdem zur Insolvenztabelle anmelden und kriegen auch nur die Quote.
  9. Nein, der Insolvenzverwalter sucht erst einmal nach Vermögen, um überhaupt die Verfahrenskosten zu zahlen. Das Verfahren wird erst eröffnet, wenn er genug Vermögen findet … also z.B. die Bäumchen in Bulgarien überhaupt irgendwo existieren und auch irgendwie, irgendwas wert sind.
  10. Ja, wenn Sie nichts tun. Irgendwelches Vermögen der Gesellschaft, das der Insolvenzverwalter findet und nicht selbst über die Verwaltung „verbraucht“ wird, erhalten nur Gläubiger, die ihre Forderungen anmelden. Die restlichen 90-95 % ihres Geldes kriegen Sie vielleicht, wenn ihr Vermittler einer der Gebrüder Grimm war und ihnen wunderbar schöne Märchen über Wald in Bulgarien erzählt hat, wo das Geld an den Bäumen hängt, oder mit den Bäumen wächst und sie irgendwann ganz toll reich sind, und dabei ganz „vergessen“ hat, sie über die Risiken aufzuklären. Gegen den Märchenonkel müssten Sie dann aber auch selbst außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen und … nein, an einer Sammelklage können Sie sich auch nicht beteiligen. So einen Schweinkram gibt es nur in den USA, um betrügerische, deutsche Autohersteller und Großbanken zu quälen; und mit sowas wollen wir hier doch lieber gar nicht erst anfangen! Das würde auch nur den Vertrieb unnötig verunsichern oder gar behindern, wenn die Jungs immer Angst haben müssten…

Und was jetzt? Sollten Sie unverzüglich zu einer Rechtsanwaltskanzlei Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen?

Nein, natürlich nicht! Spenden Sie lieber eine Kerze im Kölner Dom und hoffen und beten Sie, dass alles gut wird. Das wird sicher reichen.



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