Lignum Sachwert Edelholz-Insolvenz: Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Anleger

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Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. 

Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde. Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen, denn Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 65 Mio. € von mehreren tausend Anlegern eingesammelt.

Dies sind schlechte Nachrichten für die Anleger des Anbieters, denn nach eigenen Angaben hatte es sich die Lignum-Gruppe zum Ziel gesetzt, „das Wertschöpfungspotenzial des einzigartigen Edelholzes Robinie sowie der herausragenden europäischen Edelhölzer – Maulbeere, Kirsche und Schwarznuss – in einer neuen Dimension zu erschließen, Edelholz im 21. Jahrhundert.”

Worte, die angesichts der Insolvenz nun wie blanker Hohn für die Anleger klingen müssen. Die Edelhölzer sollten dabei in Bulgarien angebaut werden, was die Anspruchsdurchsetzung nicht einfacher machen dürfte. Weiter noch: Lignum hatte sogar inzwischen die BaFin für die Insolvenz verantwortlich gemacht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer Ansicht nach komplett unbegründet. Diese Schuldzuweisungen sind oftmals nach Insolvenzen zu beobachten, um die Verantwortung anderen zuzuweisen. Im Fall von Lignum sollte meiner Ansicht nach Lignum die Schuld vor allem bei sich selber suchen”:

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur relativ gering ausfallen wird, eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage. Insbesondere die Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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