Lizenzprobleme bei Bilddownloads auf pixelio.de

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Vielleicht zunächst einmal in kurzen Worten eine Beschreibung, was Pixelio.de überhaupt ist. Pixelio ist eine Internetseite, welche eine Bilddatenbank zur Verfügung stellt. Auf dieser kann jedermann, seien es professionelle Fotografen oder Hobbyfotografen, selbst erstellte Bilder einstellen und diese einem breiten Publikum präsentieren. Bei Gefallen der Bilder, können diese sodann einfach heruntergeladen werden.

Allerdings - und hier liegt für viele der Stolperstein - ist nicht jedwede Nutzung der heruntergeladenen Bilder gestattet. Vielmehr kann der Fotograf bestimmen, für welchen Zweck die Bilder genutzt werden dürfen. Auswählen kann der Fotograf zwischen einer Freigabe seiner Bilder für (nur) redaktionelle Zwecke , also solche die gerade keinen kommerziellen Zwecken dienen oder eben auch für kommerzielle Zwecke. In vielen Fällen wählen Fotografen eine Freigabe der Bilder ausschließlich für redaktionelle Zwecke. Folglich dürfen die Bilder in diesem Fall nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Leider wird dies von einigen übersehen, die die Bilder entgegen des ausdrücklichen Wunsches der Fotografen für ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen nutzen. In einer solchen Nutzung liegt selbstverständlich eine Urheberrechtsverletzung, so dass sowohl die künftige gewerbliche Nutzung der Bilder untersagt werden kann, als auch eine Lizenzgebühr an den Fotografen zu zahlen ist.

Ähnlich verhält es sich mit dem Urhebervermerk. An sich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Namen bzw. das Pseudonym des Fotografen der Bilder angegeben wird, sofern dieser es wünscht. Leider wird wird sich auch hier vielfach über den Willen des Fotografen hinweggesetzt und keine oder sogar eine falsche Urheberkennzeichnung angebracht. Auch dies kann natürlich eine Abmahnung zur Folge haben.

Schließlich gibt es eine weitere Kategorie der Lizenzbedingungen, die zu beachten ist, nämlich das eine eigenständige Bearbeitung der Bilder unzulässig ist. Auch dies erscheint vor dem Hintergrund selbstverständlich, dass wohl kaum jemand möchte, dass sein Werk einfach von einem anderen verändert wird.

Vor der sorgenfreien Benutzung eines Bildes von Pixelio sollte man daher genau beachten, zu welchen Zwecken und unter welchen Bedingungen das ausgewählte Bild verwendet werden darf. Ist man sich unsicher, so kann man durchaus auch direkt mit den Fotografen Kontakt aufnehmen. Zumindest die von uns vertretenen Fotografen haben hier immer ein offenes Ohr und freuen sich regelmäßig darüber, dass ihr Bild auf Anklang stößt. Unschön ist es nur, wenn Bilder einfach ohne zu fragen kommerziell verwertet werden.

Abschließend sei nur kurz angemerkt, dass im Fall einer Urheberrechtsverletzung immer wieder zwei Aspekte besondere Beachtung finden sollten. Zunächst eine korrekte und faire Unterlassungsvereinbarung und zum anderen eine sachgerechte Berechnung einer zu zahlenden Lizenzsumme. Beide Aspekte sind sowohl für die Fotografen, als auch den von einer Abmahnung betroffenen entscheidend. Aufgrund der Komplexität der zuvor genannten Aspekte raten wir dazu sich diesbezüglich vorab Rechtsrat einzuholen.



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