LKW-Kartell: Eile ist geboten- Verjährung! Anwaltsinfo!

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Viele Kommunen und Speditionen, die vom sog. LKW-Kartell betroffen sind, dürften gute Chancen auf Schadensersatz in erheblicher Höhe für die LKW-Käufe haben, müssen sich aber wegen drohender Verjährung beeilen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits für zahlreiche Speditionen Klageverfahren führt und bereits 2 noch nicht rechtskräftige positive Grundurteile vor dem LG Stuttgart für betroffene Speditionen erstreiten konnte, hinweist.

Der Eintritt der entgültigen Verjährung ist umstritten, die entgültige Verjährung könnte aber bereits im Juni 2021 oder Ende 2021/Anfang 2022 eintreten. Nach Eintritt der entgültigen Verjährung werden keine Ansprüche mehr erfolgreich geltend gemacht werden können, erhebliche Eile ist somit geboten.

Weiteren erheblichen "Rückenwind" bekommen die LKW-Käufern nun aus den Niederlanden:

Hier hat nun das Bezirksgericht Amsterdam eine erste Entscheidung zum europäischen LKW-Kartell getroffen, wonach das Bezirksgericht Amsterdam nicht der Argumentation der LKW-Hersteller gefolgt ist, wonach das von ihnen betriebene Kartell keinen Schaden verursacht haben könne. Die Amsterdamer Richter machten aber Medienberichten zufolge deutlich, dass das Verhalten der Hersteller ein schwerwiegendes Preiskartell darstelle. Das ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch für Kläger aus Deutschland von erheblichem Interesse und auch dort dürfte es positive Auswirkungen haben.

Betroffene Speditionen und Kommunen, die noch nichts unternommen haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht länger zögern, sondern umgehend ihre Ansprüche vor Verjährungseintritt prüfen. Der durchschnittliche Schaden pro gekauftem LKW könnte pro LKW schnell ein Betrag in Höhe von ca. 8.000,- € - 10.000,- € und somit zwischen  5-15 % des Kaufpreises betragen.

Betroffene des LKW-Kartells können dabei auch in Deutschland oftmals immer noch auf die Hilfe von Prozessfinanzierern zurück greifen , so finanziert z.B. der mit Dr. Späth & Partner zusammen arbeitende Prozessfinanzierer immer noch Ansprüche von betroffenen Speditionen und Kommunen ab ca. 20-25 LKW/Spedition im Kaufzeitraum 2005-2016. 

Betroffene Speditionen und Kommunen, die in Sachen LKW-Kartell betroffen sind, aber bisher noch nichts unternommen haben, sollten nicht länger zögern, sondern umgehend vor Eintritt der Verjährung noch ihren Ansprüche prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, im Bank-Kapitalmarkt- und Kartellrecht tätig sind und seit dem Jahr 2017 Betroffene des LKW-Kartells vertreten, 

Betroffene Lkw-Käufer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.



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