Lockangebot: Abmahnung Porsche wegen Taycan durch CMS Rechtsanwälte Hamburg

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Zahlreiche Porsche-Händler bekommen derzeit Post von der Kanzlei CMS Rechtsanwälte aus Hamburg. Inhalt ist eine Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG aus Stuttgart. Kern der Abmahnung ist das Anbieten des Porsche Taycan, obwohl dieser bislang von Porsche noch nicht auf den Markt gebracht worden ist. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG sieht darin ein rechtswidriges Lockangebot.

Hintergrund: Porsche Taycan noch nicht auf dem Markt

Noch am 14. Oktober hatte Porsche in einer Pressemitteilung wie folgt angekündigt:

„Der Taycan 4S ist ab sofort bestellbar und kommt im Januar 2020 zu den europäischen Händlern. In Deutschland beginnen die Preise bei 105.607 Euro – einschließlich Mehrwertsteuer und länderspezifischer Ausstattung.“

Offenbar hatte Porsche nun Liefer- oder Produktionsschwierigkeiten, sodass die Markteinführung erst Mitte Februar 2020 erfolgen soll.

Viele Händler bieten den Taycan bereits an

Ein Kernpunkt der Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG liegt darin, dass zahlreiche Händler den Porsche Taycan bereits anbieten, um diesen dann bei der Markteinführung möglichst schnell an Kunden ausliefern zu können. Daran stört sich Porsche nun und behauptet, dass es sich hierbei um ein wettbewerbswidriges Lockangebot handeln soll. In der Abmahnung wird verlangt, dass die Händler es zu unterlassen haben, Porsche Taycan-Neufahrzeuge mit einem konkreten Verfügbarkeitsdatum zum Kauf anzubieten bzw. zu bewerben, ohne über das jeweilige Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt verfügen zu können. Hintergrund ist, dass Porsche Neufahrzeuge im Rahmen seines selektiven Vertriebssystems an Endverbraucher und nicht an nicht autorisierte Wiederverkäufer vertreibt. Nach Ansicht von Porsche ist es daher ohne Bruch der Vertriebsbindung der Porschezentren nicht möglich, dass nicht autorisierte Händler zu einem gewissen Zeitpunkt über Taycan Neufahrzeuge verfügen. Neben einer Unterlassungserklärung wird die Erstattung von rechts als Kosten aus einem Streitwert von 50.000 € zugunsten der Kanzlei CMS Rechtsanwälte aus Hamburg gefordert.

Lockangebot: Wie ist die Rechtslage?

Lockangebote sind deswegen wettbewerbsrechtlich problematisch, da bei einer nicht genügenden Bevorratung Verbraucher angelockt werden sollen, um diese zum gleichzeitigen oder späteren Erwerb sonstiger Waren zu animieren. Wir haben jedoch arge Zweifel, dass es sich vorliegend um rechtswidrige Lockangebote handeln soll. Denn wer einen Porsche Taycan kaufen möchte und auf die Website eines Händlers gerät, der diesen allerdings nicht vorrätig hat, wird sicherlich nicht ein anderes Fahrzeug kaufen, wenn er sich bereits auf dieser Website befindet.

Das Landgericht Hamburg sieht die Sache offenbar anders. Uns liegen zwei einstweilige Verfügungen vor, in welchen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG entsprechende Unterlassungsverfügungen erreichen konnte.

Was tun bei einer Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG?

Da die Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG mit sehr kurzen Fristen versehen ist, sollte schnellstmöglich eine Strategie für eine passende Reaktion entworfen werden. Sicherlich sprechen einige Gründe für die Abgabe einer Unterlassungserklärung, einige sprechen aber auch dagegen. Wer also eine Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen eines Lockangebots in Bezug auf den Porsche Taycan erhalten hat, sollte sich entsprechend beraten lassen. Gerne stehen wir hier zu mit Rat und Tat zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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