Lohnt es sich als Soldat, im Strafverfahren oder Entlassungsverfahren mit Beistand zu verteidigen ? -Expertenbeitrag

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Der Bericht setzt eine Reihe von Rechtstipps über Soldaten der Bundeswehr, die ein Dienstvergehen oder eine Straftat begangen haben fort.

Dem Entlassungsverfahren geht häufig ein Strafverfahren voraus. Viele Soldaten versuchen erst gar nicht, sich gegen einen Strafbefehl oder mit einem Rechtsbeistand gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Sie meinen, sie hätten ohnehin keine Chance - etwa weil sie wissen, dass die Vorwürfe stimmen - und die Investition vermeintlich teurer Rechtsanwaltvergütungen hätte keinen Sinn. Dies trifft häufig auf Soldaten zu, die sich noch in den ersten vier Dienstjahren befinden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen war 14 Jahre lang als Vertragsanwalt des DBwV mit der Vertretung von Soldaten vor Amtsgerichten, Landgerichten, Truppendienstgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichten befasst. Als Oberleutnant d.R. verfügt er über 36 Jahre an praktischen Erfahrungen aus der aktiven Dienstzeit und aus vielen Übungen.

Er hat viele Entlassungsverfahren erfolgreich zur Einstellung gebracht. In vielen dieser Verfahren war er auch mit der Verteidigung im Strafverfahren befasst. 

Soldaten sollten gegen einen Strafbefehl zumindest zunächst allein Einspruch einlegen, um eine rechtskräftige Verurteilung zu vereiden. Es empfielt sich zumindest, den Rat eines im Soldatenrecht erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen. Auch wenn der Schuldvorwurf zutrifft, kann im Einzelfall eine Einstellung gegen Geldauflage erreicht werden. Dies wirkt sich auf ein Entalssungsverfahren häufig positiv aus. In gerichtlichen Verfahren vor den Truppendienstgerichten konnte er in vielen Fällen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis zugunsten einer milderen Maßnahme erreichen.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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