Mängel beim Immobilienkauf: § 438 BGB und Ihre Rechte als Käufer

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Bruchbude Symbolbild

Ob Grundstück, Haus oder Wohnung: Eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, ist eine wichtige Entscheidung, die in den meisten Fällen mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden ist. Es ist daher entscheidend, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die rechtlichen Aspekte beim Kauf- oder Verkaufsprozess verstehen, insbesondere in Bezug auf Mängel an der Immobilie. In diesem Artikel sagen wir Ihnen, was in § 438 BGB steht und warum diese Norm für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie wichtig ist.

Was regelt § 438 BGB?

§ 438 BGB regelt die Gewährleistung beim Kauf von Waren, einschließlich Immobilien. Gemäß § 438 BGB hat der Käufer einer mangelhaften Sache das Recht, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Mängel beseitigen oder dem Käufer eine Ersatzsache liefern muss. Darüber hinaus hat der Käufer unter bestimmten Umständen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Wie gilt § 438 BGB beim Kauf oder Verkauf von Immobilien?

Bestandsimmobilien, also gebrauchte Wohnungen oder Häuser, werden meist "gekauft wie gesehen". Dies bedeutet, dass der Käufer von einer gebrauchten Immobilie keine perfekte, neue Immobilie erwarten kann. Stattdessen muss der Käufer mit bestimmten Mängeln rechnen, die dem Alters- und Abnutzungszustand des Hauses oder der Wohnung entsprechen.

In der Regel muss der Verkäufer die Immobilie jedoch in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Dies bedeutet, dass die Immobilie für den vorgesehenen Zweck geeignet sein sollte, keine versteckten Mängel haben und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen muss. Wenn die Immobilie nicht diesen Anforderungen entspricht, hat der Käufer gemäß § 438 BGB grundsätzlich das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Häufig wird eine solche Haftung aber im Kaufvertrag vertraglich ausgeschlossen.

Was sind versteckte Mängel?

Versteckte Mängel sind Mängel, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, aber später auftreten. Wenn der Verkäufer von versteckten Mängeln wusste, aber den Käufer nicht darüber informierte, kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Das gilt auch dann, wenn ein Haftungsausschluss im Kaufvertrag enthalten ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist nach Entdeckung des Mangels Anspruch auf Nacherfüllung hat. Die Frist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Immobilie. Wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auftritt, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war.

Wie kann man sich vor Mängeln schützen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich als Käufer vor Mängeln beim Kauf einer Immobilie schützen kann. Eine der wichtigsten ist, eine gründliche Besichtigung der Immobilie durchzuführen und dem Eigentümer und Verkäufer die richtigen Fragen zu stellen, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Hierbei kann ein Sachverständiger oder Gutachter helfen, der mögliche Mängel frühzeitig aufdecken kann.

Des Weiteren sollte man sich Zeit nehmen, um den Kaufvertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen vornehmen lassen. Insbesondere sollte man auf Klauseln achten, die die Gewährleistung einschränken oder ausschließen. Hier ist es empfehlenswert, sich von einer erfahrenen Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den eigenen Interessen entspricht. Der Notar hat grundsätzlich parteineutral zu beraten.

Aber auch der Verkäufer sollte im Normalfall ein Interesse daran haben, mögliche Mängel frühzeitig aufzudecken und zu beseitigen. Eine Möglichkeit hierfür ist die Erstellung eines sogenannten "Exposés", in dem alle relevanten Informationen zur Immobilie zusammengefasst werden. Hierzu gehören beispielsweise Angaben zur Bausubstanz, zum Energieverbrauch und zur Lage der Immobilie. Auch eine offene Kommunikation mit potenziellen Käufern über mögliche Mängel kann dazu beitragen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit

§ 438 BGB ist eine wichtige Norm beim Kauf und Verkauf von Immobilien, die Sie kennen sollten. Es ist entscheidend, dass Käufer und Verkäufer sich mit den rechtlichen Aspekten des Kaufs oder Verkaufs auseinandersetzen, um mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Eine gründliche Inspektion der Immobilie, eine sorgfältige Prüfung des Kaufvertrags und eine offene Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer können dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden und den Kaufprozess reibungslos abzuwickeln.

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Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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