Manipulationsverdacht gegen 2 Berliner Fahrschulen: Führerscheinentzug gerechtfertigt?

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Bei 2 Berliner Fahrschulen kam es bei der Erlangung des Führerscheins zu Manipulationen. 

Strafrechtliche Ermittlungen wurden eingeleitet, und der Fahrschulinhaber und der betroffene Prüfer wurden in einem Strafverfahren der diesbezüglichen Straftaten jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verwaltungsbehörden wurden auf diesen Missstand aufmerksam und schrieben nun verstärkt Prüflinge der o.g. Fahrschulen an. Ihnen soll nun der Führerschein entzogen werden, da sie diesen aufgrund von Manipulation erlangt hätten.

Ein betroffener Prüfling bzw. Führerscheininhaber ist nun von der zuständigen Führerscheinbehörde angeschrieben worden und wurde aufgefordert ein Gutachten über seine Befähigung zum Führen eines Kfz vorzulegen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach. Daraufhin wurde ihm der Führerschein entzogen, da auf eine mangelnde Befähigung geschlossen werden kann, wenn der Betroffene ein rechtmäßig angefordertes Gutachten nicht beibringt. Jedoch müssen erst einmal konkrete Tatsachen vorliegen bzw. aktenkundig sein, die die Anforderung eines solchen Gutachtens rechtfertigen. Im vorliegenden Fall lagen zum letzten Zeitpunkt allerdings noch keine offenkundigen Beweise vor. Der pauschale Verdacht einer Manipulation reicht nämlich für den Entzug nicht aus. Eine Entscheidung des VG Berlin in der Hauptsache steht dazu noch aus.

Festhalten lässt sich jedoch, dass soweit sich ein konkreter Manipulationsverdacht belegen lässt, die Behörde ein Gutachten zum Nachweis der Befähigung der Fahreignung anfordern wird mit der eventuellen Folge des Führerscheinentzugs (VG Berlin, VG 4 A 167/07).

 
Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die oben geschilderten Urteile nicht verallgemeinerungsfähig sind. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im voraus zu allen anfallenden Kosten. 

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 – 886 81 505.



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