Marke anmelden –> Kosten auf einen Blick

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Wer seine Marke durch eine Anmeldung schützen lassen möchte, stellt sich früher oder später die Frage, welche Kosten auf ihn zukommen.


Die Kosten gliedern sich in Amtsgebühren und gegebenenfalls in Anwaltsgebühren.

Innerhalb dieser beiden Kostenpositionen hängen die Kosten wiederum von verschiedenen Faktoren ab:

A. Amtsgebühren


Amtsgebühren sind die Gebühren, die das jeweilige Markenamt für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung und die Eintragung Ihrer Marke erhebt.


Sie hängen insbesondere davon ab, in welchen Ländern Ihre Marke Schutz genießen soll und für wie viele Waren und Dienstleistungen Sie Schutz beanspruchen.


I. Wo soll die Marke geschützt werden?


Je nachdem, wo Ihre Marke geschützt werden soll, ist ein anderes Markenamt zuständig.

Soll Ihre Marke in Deutschland oder in der EU geschützt werden?

Jedes Markenamt erhebt unterschiedliche Gebühren.

Melden Sie Ihre Marke dort an, wo Sie Ihre Waren und Dienstleistungen vertreiben wollen.


II. Wie viele Nizzaklassen sollen registriert werden?


Die Nizzaer Klassifikation dient dazu, Waren und Dienstleistungen in verschiedene Kategorien oder Klassen einzuteilen, um die Eintragung von Marken klarer und präziser zu gestalten.


Die Nizzaer Klassifikation umfasst insgesamt 45 Klassen, von denen 34 Waren und 11 Dienstleistungen betreffen.


III. Zahlen und Fakten


Nachfolgend ein Überblick über die jeweiligen Kosten:


1. DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) für eine Anmeldung in Deutschland:


300 € (290 € bei einer Online-Anmeldung) für 3 Nizzaklassen

Ggf. + 100 € für jede weitere Nizzaklasse

Ggf. + 200 € für eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung


2. EUIPO (European Union Intellectual Property Office) für eine Anmeldung in der EU:


850 € für 1 Nizzaklasse

Ggf. + 50 € für die 2. Nizzaklasse

Ggf. + 150 € je Klasse ab der 3. Nizzaklasse


B. Rechtsanwaltskosten


I. Kann ich die Markenanmeldung selbst durchführen, um Kosten zu sparen, oder sollte ich einen Anwalt beauftragen?


Grundsätzlich können Sie Ihre Marke natürlich auch selbst anmelden. Dies birgt jedoch folgende Gefahren:


1. Unvollständige oder fehlerhafte Anmeldung:


Die Anmeldung einer Marke erfordert eine detaillierte und genaue Darstellung Ihrer Marke sowie die Auswahl der richtigen Klassen. Bereits kleine Fehler oder Unklarheiten in der Anmeldung können zu einer Zurückweisung Ihrer Anmeldung führen.


2. Risiko von Markenkonflikten:


Ohne eine umfassende Markenrecherche und -prüfung kann es passieren, dass Sie eine Marke anmelden, die bereits von jemand anderem benutzt wird. Dies kann zu Konflikten, Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Kosten führen.


II. Wie viel würde es kosten, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um die Markenanmeldung zu erleichtern?


Die Kosten für die Anmeldung durch einen Anwalt können variieren.


Ich biete zum Beispiel zwei verschiedene Pakete an:


1. Standard-Paket


Enthält:


  • Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung eines individuellen Waren- und Dienstleistungverzeichnis
  • Schnelle elektronische Markenanmeldung beim DPMA und Übernahme der Zahlungsabwicklung
  • Weiterleitung der Markenurkunde

Preis:


249 € zzgl. 19 % MwSt. für eine Anmeldung in Deutschland (DPMA)

349 € zzgl. 19 % MwSt. für eine Anmeldung in der EU (EUIPO)


2. Premium-Paket


Enthält:


  • Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung eines individuellen Waren- und Dienstleistungverzeichnis
  • Schnelle elektronische Markenanmeldung beim DPMA und Übernahme der Zahlungsabwicklung
  • Weiterleitung der Markenurkunde
  • Kollisionsprüfung: Recherche nach identischen Drittrechten in den Markenregistern. Etwaige Risiken werden in einem Gutachten aufgezeigt.
  • Ähnlichkeitsrecherche: Recherche nach identischen und ähnlichen Marken und Erstellung eines entsprechenden ausführlichen Markengutachtens für die höchste Abmahnsicherheit.

Preis:


649 € zzgl. 19 % MwSt. für eine Anmeldung in Deutschland (DPMA)

1.499 € zzgl. 19 % MwSt. für eine Anmeldung in der EU (EUIPO)


Die Kollisionsprüfung und die Ähnlichkeitsrecherche im Premium-Paket dienen dazu, das Risiko von Markenkollisionen zu minimieren. Ich prüfe, ob Sie mit Ihrer Marke Gefahr laufen, Schutzrechte Dritter zu verletzen. Dies kann nämlich dazu führen, dass der Dritte von Ihnen die Unterlassung der Benutzung Ihrer Marke, Schadenersatz und die Erstattung seiner Anwaltskosten verlangt.


Für eine Markenanmeldung beim DPMA inkl. 3 Nizza-Klassen und dem Premium-Paket eines Anwalts wie mir errechnen sich Ihre Kosten also wie folgt:


290 € Amtsgebühren + 649 € netto (772,31 € brutto) Anwaltsgebühren = 939 € netto (1.062,31 € brutto)


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