MarkenG: Abmahnung Bear & Wolf für die Monster Energy Company

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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bear & Wolf für die Monster Energy Company in Corona, Kalifornien, USA, vor.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der Verletzung einer Marke im Internet (genauer: über den Internetauftritt www.ebay.de), insbesondere eine Verletzung nach Art 9 Abs. 1 lit a), lit b) und lit. c) GMV. Die Firma Monster Energy, die auf dem Gebiet der Energydrinks tätig ist, führt verschiedene Marken, darunter auch Bildmarken, die durch drei vertikale Linien Kratzspuren eines Monsters imitieren sollen.

Die Marke ist u.a. auch für Bekleidung eingetragen. Da vorliegend ein Basecap mit einer ähnlichen Zeichnung verkauft worden ist, wenden sich die Rechtsanwälte Bear & Wolf mit ihrer Abmahnung an den Verkäufer und fordern diesen zur Abgabe einer sehr umfangreichen Unterlassungserklärung auf. Darüber hinaus wird Auskunft über den Umfang der Benutzung gefordert, welche der Berechnung des Schadenersatzes dient. Die Ansprüche auf Schadenersatz sind Tatfrage und fallabhängig, können aber überaus hohe Summen erreichen, sodass in jedem Fall angeraten werden muss, bereits von Anfang an versierte Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen und nicht erst dann, wenn die Forderung berechnet worden ist. Neben dem Schadenersatz fordern die Rechtsanwälte die Erstattung ihrer Gebühren aus einem Streitwert von 250.000,00 EUR, mithin 2.948,90 EUR.

Reaktion bei markenrechtlichen Abmahnungen

Wichtig ist vor allem, keine vorschnellen Reaktionen zuzulassen. Die gesetzten Fristen sind zwar üblicherweise kurz, können aber immer gut eingehalten werden, zumal eine Erwiderung vorab via Telefax ebenfalls fristwahrend ist. Keinesfalls sollte das beiliegende Unterlassungsversprechen ohne Weiteres unterzeichnet werden. Solche Versprechen sind meistens wesentlich zu weit und manchmal auch ungenau gefasst. Auch in dem vorliegenden Entwurf einer Unterlassungserklärung befinden sich Passagen, die herausgestrichen werden sollten.

Bevor sich der Angeschriebene auf 30 Jahre strafbewehrt bindet, sollte er hier erheblichen Wert auf eine vernünftige Erklärung legen, die inhaltlich von einem versierten Rechtsanwalt, bestenfalls Fachanwalt, beurteilt werden kann.

Langjährige Erfahrung im Markenrecht

Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren Händler, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Unsere Vertretung zielt dabei darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten. Zu einer umfassenden Betrachtung und Beratung gehört hier auch die Möglichkeit des Regresses, da die meisten Abgemahnten die mangelhafte Ware (hier: Rechtsmangel) ihrerseits von einem Lieferanten bezogen haben.

Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten markenrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax),
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