Markenrecht: Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel für die Bravado Int. Group Ltd.

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Uns liegt ein weiteres Abmahnschreiben der Kanzlei Gutsch & Schlegel für die Bravado International Group Limited vor. Die Bravado Int Group Ltd. ist Lizenznehmerin bzgl. verschiedener Rolling-Stones-Marken. Dem Adressaten wird die unbefugte Nutzung eines ihrer geschützten Zeichen im gewerblichen Verkehr, eine Markenverletzung, vorgeworfen. Konkret geht es hier um die Benutzung der Bildmarke „Rolling Stones Zunge“ sowie der Wortmarke „Rolling Stones“ unter der Handelsplattform eBay.

Neben der Abgabe eines Unterlassungsversprechens, das jedenfalls nicht ungeprüft und selbst bei Vorliegen eines Verstoßes nicht in der beiliegenden Form unterzeichnet werden sollte, fordern die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel Auskunft bzgl. der Lieferkette und des Umfangs der Nutzung, um ggf. auch weitere Abmahnungen aussprechen zu können und die nachfolgende Schadenersatzforderung berechnen zu können. Daneben wird die Erstattung bzw. Freistellung von den gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert, welche aus einem Streitwert von 75.100,00 EUR berechnet werden (entspr. 1.852,90 EUR netto).

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in markenrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.


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