Markenrecht: Abmahnung durch die Kanzlei Dres. ​Lohner Fischer Igwecks & Collegen für den BVB

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Doctores Lohner Fischer Igwecks & Collegen vor. Erneut richtet sich der Vorwurf auf angebliche oder tatsächliche Verstöße gegen Markenrechte der BVB Merchandising GmbH. „Angeblich“ deshalb, weil wir in der Vergangenheit bereits des Öfteren solche Abmahnungen für unberechtigt gehalten und zurückgewiesen haben. Teilweise musste der Gegner unsere Kosten übernehmen (unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

Auch vorliegend haben wir unsere Zweifel an dem geäußerten Vorwurf, durch das Verhalten unseres Mandanten seien die Marken „BVB“ und die Bildmarke/das Logo „BVB 09“ verletzt worden. Bei der Bewertung der gerügten Verletzungshandlung handelt es sich selbstverständlich immer um eine sachverhaltsabhängige Tatfrage.

Die Kanzlei „Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen“ kennen wir ebenso gut, wie die BVB Merchandising GmbH aus vorangegangenen Angelegenheiten und können Ihnen aufgrund unserer tatsächlichen und rechtlichen Erfahrung auf diesem Gebiet die bestmögliche Beratung bieten.

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen u. a. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten vertreten seit vielen Jahren in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne bundesweit fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische allgemeine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne via E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema