Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut*IP für die Frida Kahlo Corporation aus Panama? – Wir helfen!

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Die Kanzlei Zierhut*IP aus München verfolgt im Auftrage der Frida Kahlo Corporation (mehrere) Markenrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung der Marken „Frida“ oder „Frida Kahlo“. Die Frida Kahlo Corporation ließ verschiedene Marken mit dem Wortbestand „Frida“ oder „Frida Kahlo“ eintragen und beansprucht somit mehrere Klassen. Besonders häufig sind Textilien von den Abmahnungen betroffen.


Was wird vorgeworfen?


Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, im geschäftlichen Verkehr und ohne Einwilligung der Frida Kahlo Corporation die Marken „Frida“ oder „Frida Kahlo“ unberechtigterweise und markenrechtlich verwendet zu haben. Besonders betroffen sind Händler und Betreiber von Internetshops, welche im markenrechtlichen Rahmen die Begriffe „Frida“ oder „Frida Kahlo“ verwenden.


Was wird verlangt?


Die Kanzlei Zierhut*IP fordert im Namen der Frida Kahlo Corporation die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:


  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch


Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 250.000,00 € zugrunde gelegt. Die Kosten der Rechtsverfolgung belaufen sich somit auf höchstens 3.247,90 € (netto).


Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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