Markenverletzung bei Parallelimporten - Rechtsanwalt für Markenrecht

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1. Parallelimporte von Waren einer fremden Marke

Als Parallelimport bezeichnet man den meist gewerblichen Import von im Ausland produzierten Waren auf einem Vertriebsweg, der nicht vom Hersteller autorisiert wurde. Häufig wird dies z. B. im Bereich Arzneimittel oder Autos praktiziert. Fraglich ist in diesen Fällen, ob eine so genannte Erschöpfung eingetreten ist, d. h. dass die Rechte des Markeninhabers erlöschen, sobald eine Sache mit Zustimmung des Inhabers im Inland in Verkehr gebracht wurde, da nachgelagerte Nutzungen von diesem nicht kontrolliert werden können.

2. Wann liegt eine Verletzung der fremden Marke vor?

Von einer abmahnfähigen Markenverletzung bei Parallelimporten ist immer dann auszugehen, wenn eine Erschöpfung der Markenware nicht eingetreten ist. Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 23.03.2017, Az. 6 U 125/16, entschieden, dass ein Umpacken eines aus dem EU-Ausland parallelimportierten Medizinprodukts den Erschöpfungseinwand ausschließt und dass ein solches auch dann vorliegt, wenn zwar die Originalverpackung weiterverwendet wird, dort jedoch ein Aufkleber angebracht wird, der neben Namen und Anschrift des Importeurs eine Pharmazentralnummer (PZN) sowie einen Strichcode enthält. Der Markeninhaber habe dann einen berechtigten Grund, sich gegen den weiteren Vertrieb zur Wehr zu setzen.

3. Wann sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen?

Durch eine kompetente anwaltliche Beratung können Ihnen häufig hohe Kosten und Gebühren erspart bleiben. Bei Unternehmungen, die potentiell eine fremde Marke betreffen könnten, ist es sinnvoll, sich vorher über die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu informieren statt eine Abmahnung zu riskieren.

Wenn Sie Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos.

4. Warum die Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner?

Das Markenrecht gehört ebenso wie z. B. das Design- und Patentrecht in den Bereich des „Gewerblichen Rechtsschutzes“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen in diesem Bereich und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Darüber hinaus melden wir auch gern Ihre Marken oder anderen Schutzrechte an und sichern Ihre Rechte daraus. Auf unserer Kanzleiwebseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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