Massiver Stellenabbau bei Modekonzern H&M – Hunderte Mitarbeiter:innen betroffen

  • 2 Minuten Lesezeit

Modekonzern plant Abbau von 800 Arbeitsplätzen

Bereits seit einiger Zeit knirscht es zwischen dem Modekonzern H&M und seinen Mitarbeiter:innen. Hintergrund ist ein laufender, massiver Stellenabbau, der den schwedischen Modehändler wieder zurück auf Erfolgskurs bringen soll. Ende vergangenen Jahres hatte das Unternehmen angekündigt, weltweit rund 250 Filialen schließen zu wollen. Hiervon betroffen sind auch Filialen in Deutschland, wo der Konzern einen nicht unerheblichen Teil seines Umsatzes erwirtschaftet. H&M selbst hat erklärt, dass man mit den Sozialpartnern über den Abbau von 800 Arbeitsplätzen berate.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Protestaktionen der Mitarbeiter:innen gegen den geplanten Stellenabbau. Zuletzt streikten Beschäftigte an diversen Standorten während des umsatzstarken Einkaufsevents Black Friday. 

Die Belegschaft fordert eine sozialverträgliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie generell die Existenzsicherung durch Tarifvertrag. 

Wiederholt wurden Vorwürfe gegen das Unternehmen laut, dass man hunderte Mitarbeiter unter Druck gesetzt und versucht habe, sie auf diesem Weg aus dem Unternehmen zu drängen.


Digitalisierung führt zu verändertem Kaufverhalten

Hintergrund für den Stellenabbau ist, dass der früher erfolgsverwöhnte Modekonzern H&M bereits seit einiger Zeit, wie viele andere Modeketten auch, mit den Folgen der Digitalisierung und dem sich dadurch veränderten Einkaufverhalten der Kunden zu kämpfen hat. 

Die Filialschließungen und der damit zusammenhängende Stellenabbau sollen das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig machen.

Wenn Sie von dem Stellenabbau betroffen sind und im Rahmen eines Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen haben, unterschreiben Sie diesen nicht sofort. 

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann erhebliche finanzielle und sozialrechtliche Folgen für Sie haben. Eine auf den ersten Blick attraktiv erscheinendes Abfindungsangebot kann sich im Nachhinein für Sie als negativ herausstellen.

In der Regel enden Kündigungsschutzprozesse mit einer Abfindung - eine Klage lohnt sich daher fast immer!

Üblicherweise herrscht die Meinung vor, dass eine anwaltliche Beratung teuer ist und die Abfindung aufzehrt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wir geben Ihnen im Rahmen eines kostenlosen, persönlichen Erstgesprächs gerne auch eine Kostenübersicht.

Wenn Sie Fragen zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage haben, erfahren Sie hier mehr darüber.


Haben Sie eine Kündigung erhalten und Fragen hierzu? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf:

per E‑Mail: wolters@bbr-law.de  

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

Gerne können Sie mir auch schreiben: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns gerne jederzeit online auf unserer Homepage.

Foto(s): canva.com

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Wolters LL.M.

Beiträge zum Thema