Maximilian Größbauer lässt nun auch die Nutzung von ActiveCampaign durch brandt.legal abmahnen – Dies ist zu beachten!

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Herr Maximilian Größbauer lässt nun auch die Nutzung von ActiveCampaign durch brandt.legal abmahnen.

In den vergangenen Monaten meldeten viele Mandanten bei uns und Kolleg:innen, die zunächst eine DSGVO-Auskunftsanfrage von einem Herrn Maximilian Größbauer aus Wien erhalten haben. Regelmäßig folgten Anwaltsschreiben der Kanzlei brandt.legal und Abmahnungen. Hierzu haben wir (hier) bereits ausführlich berichtet.

Herr Größbauer ging zuletzt wie folgt vor: Nachdem er sich gezielt für Newsletter angemeldet hat, die die Tools „Klaviyo“ oder „MailChimp“ nutzen, sendet er dann eine Auskunftsanfrage nach Artikel 15 DSGVO an die entsprechenden Webseitenbetreiber. Nach erfolgter Auskunftserteilung, folgten die Abmahnung durch die Kanzlei brandt.legal mit welchen unter anderem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden. Zahlreiche solcher Abmahnungen wurden uns vorgelegt.

Jetzt drohen auch ActiveCampaign-Nutzern Abmahnungen von brandt.legal!

Wir erhielten nun vor kurzem eine Abmahnung der Kanzlei brandt.legal von einer Mandantin, in welcher ein Datenschutzverstoß aufgrund der Nutzung des E-Mail-Newsletter-Tools „Active Campaign“ und nicht etwa „Klaviyo“ oder „MailChimp“ vorgeworfen wurde.

ActiveCampaign ist eine E-Mail-Marketingsoftware, die gerne von insbesondere kleineren bis mittleren Unternehmen zur Verwaltung ihres E-Mail-Newsletters und für Marketingkampagnen genutzt wird. Die ActiveCampaign LLC, welche die Software anbietet, hat ihren Sitz, wie auch die Konkurrenzunternehmen Klaviyo und MailChimp, in den USA und verwaltet die Daten seiner Kunden ebenfalls von dort aus.

Herr Größbauer stützt seine Forderungen auch in neusten Abmahnungen auf eben diese Datenübertragung in die USA, da diese datenschutzrechtlich unzulässig sei und es sich somit um einen Datenschutzverstoß handeln würde.

Ist die Nutzung von ActiveCampaign datenschutzrechtlich problematisch?

Als Folge des angeblichen Datenschutzverstoßes durch die Nutzung von ActiveCampaign lässt Herr Größbauer durch die Kanzlei brandt.legal Ansprüche auf Unterlassung und Löschung sowie Schadensersatzansprüche in Höhe von nicht unter 5.000 € geltend machen. Die Höhe der Schadensersatzforderung sei durch das sein „hohes Maß an Sorgen und Ängsten“, die die „rechtswidrige Datenübermittlung“ herbeigeführt hätte, berechtigt, heißt es in der Abmahnung.

In jedem Fall sollten Sie fachlich prüfen lassen, ob in datenschutzrechtlichen Abmahnungen geltend gemachte Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bestehen und, ob die Forderung ihrer Höhe nach berechtigt ist. Nicht selten muss bei derartigen Abmahnungen nach Prüfung des individuellen Einzelfalls festgestellt werden, dass die Rechtslage doch nicht so eindeutig ist, wie sie es in dem Schreiben des Abmahnenden dargestellt wird.

Abmahnung von brandt.legal erhalten? – So müssen Sie handeln!

Nutzen Sie ActiveCampaign und haben Sie eine Auskunftsanfrage von Herrn Größbauer erhalten? Liegt Ihnen gegebenenfalls bereits eine Abmahnung der Kanzlei brandt.legal vor? Dann zögern Sie nicht davor, sich anwaltlich unterstützen zu lassen! Geben Sie unter keinen Umständen voreilig eine Unterlassungserklärung ab, ohne die Abmahnung vorher durch einen im Datenschutzrecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft zu haben. Beachten Sie hierbei unbedingt die von Herrn Größbauer gesetzten Fristen.

Kontaktieren Sie gerne Herrn Rechtsanwalt Eiben von der Kanzlei Rieck & Partner. Entweder direkt hier über anwalt.de, telefonisch unter 040 411 67 625 oder per E-Mail unter oliver.eiben@rieck-partner.de. Wir unterstützen Sie auch bei kurzfristigem Fristablauf!

Foto(s): Oliver Eiben

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